AOK verlangt Mietverträge---ist das erlaubt?

5 Antworten

Hallo,

maßgebend sind die Einkünfte im Sinne des Steuerrechts (§ 16 SGB IV). Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung können wie im Steuerrecht abgezogen werden. Im Allgemeinen reicht der letzte Steuerbescheid aus. Wenn es Anhaltspunkte gibt, dass die Verhältnisse des letzten Steuerbescheids nicht mehr aktuell sind (z.B. mehrere leerstehende Wohnungen sind jetzt vermietet oder auch Zinseinkünfte vorliegen), kann die Krankenkasse weitere Unterlagen anfordern. Ggf. kann auch eine Übersicht des Steuerberaters zu den Einkünften des 1. Halbjahres 2012 hilfreich sein.

Was tatsächlich auf dem Konto eingeht, ist ohne Bedeutung. Auch wenn z.B. einem Arbeitnehmer ein Teil des Gehaltes direkt gepfändet wird, hat er hiervon Beiträge zu zahlen.

Gruß

RHW

Mieteinnahmen wird als Einkommen angerechnet die Kasse darf den Mietvertrag verlangen dabei ist auch egal das Du das Geld gleich weiterreichst an die Bank!

deemeet89 
Beitragsersteller
 02.08.2012, 20:49

Danke für die Info. Der Mitarbeiter bei der AOK meinte es wäre schon wichtig zu sehen, ob ich im plus oder minus da raus gehe bei der Steuererklärung. Mir ging es halt nur darum, ob es legal ist, dass die AOK die Mietverträge sehen möchte oder nicht. Zu verheimlichen habe ich ja nichts:)

Erteilen Sie keine Auskunft wird der für die AOK günstigte Fall angenommen.

Die stufen Sie dann bis zum Bweweis des Gegenteils wie Fürsten ein. Was haben Sie denn da noch zu verbergen?

Hi,

nein.

Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt sind auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

SGB 5 § 5

Dass das Geld zur Schuldentilgung dient ist unerheblich.

Sozialversicherungsbeiträge werden aus diesen Einnahmen abgeführt.

LG Passiony

passiony  02.08.2012, 19:49

Sorry, habe mich mit dem § verhauen, ich suche noch, wo das steht. Meine Ausbildung ist 10 Jahre her ;-)

passiony  02.08.2012, 19:55
@passiony

$ 16 SGB 4

Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.

Der Einkommensteuer unterliegen (§ 2 Abs. 1 EStG):

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit,
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit,
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und
  • Sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG, u. a. Renten.

wenn euch beiden das Haus gehört, gehören dir auch die Hälfte der Mieteinnahmen. Das ist erst mal dein Einkommen. Von dem Einkommen kannst du dann die Kosten, Zinsen, abziehen. MV sind nicht unbedingt Privateigentum. Ich verstehe jedoch nicht was die KK mit den MV will. Du musst ja eh alles in der Steuererklärung angeben.

Würde mich da vielleicht mal von einem Steuerberater informieren lassen.