Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 nach Kündigung?
Ein Kumpel von mir hat vor einen Jahr seine Ausbildung beendet und bekommt seit August 2014 Arbeitslosengeld 1. Nun hat er seit 2 Wochen gearbeitet und will nach 2 Wochen sein Vertrag auflösen lassen. Oder will gar nicht zur Arbeit erscheinen das er gekündigt wird. Hat er dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 ?
5 Antworten
Wenn er selber ohne wichtigen Grund kündigen würde,dann bekäme er eine Sperre des ALG - 1 von 12 Wochen !
Durch diese 2 Wochen Beschäftigung hätte er sich noch keinen neuen Anspruch erworben,also bliebe hier ggf.nur der Restanspruch seiner vorherigen 12 Monate ( 360 Tage ) übrig.
Bekäme er aber an diese Sperre von 12 Wochen,dann ist der Restanspruch weg,wenn er durchgehend von August 2014 ALG - 1 bezogen hat,dann bliebe ggf. nur ALG - 2 vom Jobcenter übrig.
Da würde es aber dann auch auf jeden Fall eine Sanktion von min.30 % des Regelbedarfs geben,wenn nicht sogar 100 %,wenn er noch unter 25 wäre,käme außerdem auf die individuellen Umstände an,also wo er dann wohnen würde,wenn bei den Eltern und U 25,dann hätte er nur gemeinsam mit den Eltern einen Anspruch,wenn diese bedürftig sein würden,weil er unter 25 keinen eigenständigen Anspruch unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern hätte.
Danke dir für deinen Stern !
Wenn er Arbeitslosengeld 1 bekommen hat, hat er darauf ein Jahr Anspruch, egal ob Unterbrechung oder nicht.
Ein Jahr ist glaube die Mindestzeit die einem zusteht, WENN man Anspruch hat.
ich hab meine Ausbildung bestanden, wurde nur nicht behalten weil es ein Ausbildungs betrieb ist, hab 350 im Monat bekommen. und als ich das beendet hab, bekam ich vom amt 820 ca für nix machen, warum ?
das ist meine frage
als die 1 und halb jahr rum waren oder besser gesagt 1 monat davor min ich los und hab mir arbeit gehollt punkt und bin immer noch da..
dann bist Du entweder über 55 Jahre alt oder hast das falsch in Erinnerung. Denn bis 50 ist die maximale Anspruchsdauer auf Alg1 12 Monate. Ab 50: 15 Monate & ab 55: 18 Monate.
@phili88
Die Mindestzeit ist 6 Monate - wenn du innerhalb der letzten 24 Monate 12 Monate gearbeitet hast. Ein Jahr ist das höchste, solange du unter 50 bist
Ohne einen wichtigen Grund wird er wohl eine Sperrzeit (ein Zeitraum kein ALGI bezahlt bekommen) bekommen. Wenn er da wirklich dringend von der Arbeit weg will sollte er entweder vorher eine andere Arbeit finden oder sich vom Arbeitgeber kündigen lassen (nicht wegen Fehlverhalten wie unentschuldigtes Fehlen). Im Notfall kann er sich länger vom Arzt krankschreiben lassen, oft kündigen Arbeitgeber, wenn jemand häufiger krank ist.
wenn er seit August 2014 durchgehend Alg1 bezogen hat, dann dürfte er theoretisch noch einen kurzen Restanspruch haben.
Aber wenn er seinen jetzigen Job hinschmeißt (selbst kündigt) oder durch sein Verhalten (Auflösungsvertrag oder Arbeitsverweigerung) seine erneute Arbeitslosigkeit verursacht, dann bekommt er eine 12wöchige Sperrzeit.
Das würde in seinem Fall wahrscheinlich bedeuten: der Anspruch auf Alg1 wäre komplett aufgebraucht & er müsste sofort Alg2 beantragen. Und ob ihm das zusteht, hängt von vielen Faktoren ab...
Wenn er seine Kündigung provoziert, führt er ja seine Arbeitslosigkeit selbst herbei. Sein Restanspruch von 2014 lebt zwar wieder auf, wird aber dann durch die fällige Sperrzeit aufgezehrt.
Außerdem wird sein jetziger Arbeitgeber kein Geld zahlen und mit dem fälligen Schadensersatz verrechnen. Auch wenn das nicht korrekt ist, kann dein "Kumpel" ja klagenb.
ich hab 1 und halb jahre anspruch gehabt, 2010 11 so war das