Wann muss man sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft?

10 Antworten

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dein mann muss auf jeden fall 3 monate vorher schon zum arbeitsamt,um sich arbeitslos zu melden.falls der vertrag dann doch verlängert wird,braucht er nur beim arbeitsamt bescheid sagen.liebe grüsse.

stimmt - geht übrigens auch per Telefon!

Es gilt § 38 Abs. 1 SGB III


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(1) Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist nach den Sätzen 1 und 2 reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Im übrigen gelten für Ausbildung- und Arbeitsuchende die Meldepflichten im Leistungsverfahren nach den §§ 309 und 310 entsprechend.
(...)


Sperrzeit bei Meldeversäumnis oder verspäteter Arbeitssuchendmeldung: 1 Woche (nach $ 144 Abs. 6 SGB III)

3 Monate vorher. Wenn doch verlängert wird, kann Dein Mann das ja dann nachmelden.

3 Monate vor Ablauf sonst gibts Sperre bis zu 12 Wochen.

Quatsch.
(6) Die Dauer einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis oder bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung beträgt eine Woche.
§ 144 Abs, 6 SGB III

3 Monate vorher, wichtig diese Zeit einzuhalten.