Arbeitsvertrag auslaufen lassen. Trotzdem Arbeitslosengeld?!
Mein befristeter Arbeitsvertrag Ende zum 15. August. Mein Arbeitgeben hat mir Angeboten den Vertrag bis zum 31.12. zu verlängern. Dies möchte ich aber nicht, da ich mich in der Firma nicht mehr wohl fühle und mich in eine andere Richtung orientieren möchte. Habe ich trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld falls ich nicht direkt eine neue Stelle finde?
3 Antworten
Also ich arbeite seit November 2009 in der Firma und mein Vertrag würde schon 3 mal verlängert. Jetzt möchte ich dass nicht mehr. Kann mir das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld verweigern wenn ich das Angebot meines Arbeitgebers den Vertrag erneut zu verlängern ablehne und mich dann jetzt schon arbeitssuchend melde?
nee, da hat man dann Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag.
Wenn ein Angebot vorliegt den Vertrag zu verlängern, un du nimmst das Angebot nicht an, ist es das gleiche, als ob du selbst gekündigt hättest. Du hast dann deine Arebeitslosigkeit fahlässig billigend in Kauf genommen. Warum soll die Solidargemeinschaft dafür zahlen?
Wenn der Vertrag befristet ist läuft er am 15.08. aus. Zur Verlängerung wäre ein neuer/ergänzender Vertrag erforderlich.
Arbeitslosenanspruch hast Du falls Du lang genug gearbeitest hast. Nicht vergessen Dich zeitig arbeitslos zu melden, da sonst manchmal eine Sperre bzw Kürzung verhängt wird.
Länger als zwei Jahre darf die Befristung gar nicht gehen. Da kannst du ablehnen.