Arbeitsvertrag läuft aus. Anspruch auf Arbeitslosengeld?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Arbeitsvertrag ausläuft, hast du selbstverständlich Anspruch auf AlG. Sobald du von deiner drohenden Arbeitslosigkeit Kenntnis erhältst, also sofort, bist du verpflichtet, dich arbeitsuchend zu melden. Dafür muss dich die Firma frei stellen. Am ersten Werktag der Arbeitslosigkeit musst du dann den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. ACHTUNG wirklich am ersten Tag! Es gibt keine Nachzahlung. Lass dir diesen Besuch sofort bestätigen, dann bekommst du die Anträge und einen neuen Termin zur Abgabe. Sollten dir irgendwelche Unterlagen fehlen, trotzdem abgeben, und das fehlende nachreichen. Bitte grundsätzlich Kopien der Anträge anfertigen, bevor du sie abgibst. Da verschwinden laufend welche.

Melde Dich vorsorglich im Mai auf dem Amt, dass Dein befristeter AV ausläuft. Gerade wenn Du nicht weißt, ob es weiter geht oder nicht. Sonst mußt Du mit Einbußen rechnen und hast im schlimmsten Fall 4 Wochen kein Geld zur Verfügung. Zurück nehmen kann man es allemal.

Wenn dein Arbeitsvertrag ausläuft, hast du sofort anschließend ein Recht auf Arbeitslosengeld, da es keine von dir herbei geführte Kündigung ist. Vielleicht kannst du mal mit deinem Chef reden,ob er dich nicht doch weiter übernimmt! Viel Glück!

Du bist verpflichtet, dich arbeitssuchend zu melden, sobald du weißt, ab wann du keine Arbeit mehr hast. Also sofort.

Frühzeitig Arbeitsuchend melden!

Sobald Sie erfahren, dass Sie Ihre Arbeitsstelle verlieren, müssen Sie sich unverzüglich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Dadurch vergrößert sich die Chance, übergangslos eine Anschlussbeschäftigung zu finden.

Bitte beachten Sie, dass bei einer verspäteten Arbeitssuchendmeldung eine Sperrzeit eintreten kann. Dies hat zur Folge, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld für eine gewisse Zeit ruht.

Was bedeutet "unverzüglich arbeitsuchend melden"?

Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. (Rechtsgrundlage gemäß § 37b Drittes Buch Sozialgesetzbuch)

Was muss ich mitbringen ?

Um Ihnen Professionell helfen zu können benötigen wir von Ihnen einige Daten, insbesondere zu Ihren beruflichen Kenntnissen und Werdegang. Füllen Sie deshalb bitte bei Ihrer erstmaligen Meldung unseren ANMELDEBOGEN "Bewerberprofil" aus. Dieser liegt in unserer Agentur bereit.

Außerdem benötigen wir Ihren gültigen PERSONALAUSWEIS oder REISEPASS, PASS mit MELDEBESTÄTIGUNG des Einwohnermeldamt Ihres Wohnortes, AUFENTHALTSERLAUBNIS, ARBEITSERLAUBNIS.

Bringen Sie bitte auch Ihre SOZIALVERSICHERUNGSNUMMER mit und das KÜNDIGUNGSSCHREIBEN bzw. den befristeten Arbeitsvertrag.