Zahlt die Restschuldversicherung?

5 Antworten

Wie andfab schon schreibt.
Auf die spezielle Art des unfreiwilligen Wechsels dürfte es aber auch noch ankommen. Hoffentlich kann man euch da keinen Strick draus drehen. Versicherungen sind mitunter sehr erfinderisch, wenn sie mal zahlen sollen.

Hallo,

die Restschuldversicherung springt in der Regel nur ein, wenn der Schuldner seine Schulden nicht mehr selbst tilgen kann.

Oft ist der Grund hierfür Arbeitslosigkeit und mangelndes Restkapital. Da in eurem Fall, aber keine Arbeitslosigkeit, sondern "nur" ein Jobwechsel stattgefunden hat, wird die Versicherung mMn nicht bezahlen. Der Versicherung ist egal ob das Arbeitsverhältnis befristet ist oder nicht. Wichtig ist nur, ob Geld vorhanden ist, oder nicht.

Die Anforderungen, dass eine Restschuldversicherung bezahlt, sind in der Regel ziemlich hoch. Die Versicherung versucht jeden Euro noch heraus zu quetschen, bevor sie zahlt. Ich rate daher immer gerne von einer solchen Versicherung ab. Während man Geld hat, kostet diese unötig Geld. Wenn man kein Geld mehr hat, wird das allerletzte raus geholt und erst dann bezahlt. Der von der Versicherung bezahlte Betrag ist dann letztendlich so gering, dass es für den Schuldner selten etwas bringt.

Natürlich gibt es auch Versicherungen, die Kundenfreundlicher handeln, aber wie so oft bei Versicherungen, gibt es diese selten ;-)

Also, ich erkenne nicht wirklich, wo das ein Fall für eine Restschuldversicherung wäre. Deine Frau arbeitet doch und hat ein Einkommen.

Wie auch schon von anderen angesprochen wurde, wissen wir nicht, was deine Restschuldversicherung alles beinhaltet. In den meisten Fällen sichert sie nämlich nur den Todesfall des Versicherten ab: http://risikolebensversicherung.de/restschuldversicherung/

Was vielleicht der Fall sein könnte, ist, dass ihr durch die Geburt des Kindes eine Nachversicherungsgarantie erhält. Vielleicht lässt sich dann dort was bei den Konditionen drehen. Bestimmt gibt es einen Ansprechpartner, der euch eure Frage besser beantworten kann.

LG und viel Erfolg!

Das hängt davon ab, was in dem Vertrag steht. Es gibt Restschuldversicherungen, die nur dann greifen, wenn einer stirbt. Andere wiederum greifen auch dann, wenn man Arbeitslos wird. Wie das im Falle eines Kindes aussieht und dem damit verbundenen Arbeitsausfall weiß ich jetzt nicht. Am besten klärst du das mit der Versicherung.

wenn in diesem vertrag "unverschuldete arbeitslosigkeit" eingeschlossen ist,

habt ihr glück..... sonst leider nicht !

qugart  02.07.2014, 10:52

Nicht mal das dürfte reichen, da ja keine Arbeitslosigkeit vorliegt.