Wohngeld beantragen bei doppelter Belastung?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Nein 100%
Ja 0%

2 Antworten

Wohngeld kannst du immer nur für das Objekt beantragen, das du auch tatsächlich bewohnst. beim Eigenheim heißt das dann "Lastenzuschuss". Dass es in einer Übergangszeit zu einer Doppelbelastung kommt, ist eigentlich bei jedem Bauherrn der fall. Das muss man eben bei den Bau- und Nebenkosten einkalkulieren.

Wohngeld bzw. Lastenzuschuss gibt es nur für das Haus bzw. Eigentumswohnung in der man wohnt. Es werden auch nur die Darlehen bzw. Kredite für den Erwerb der Immobilie berücksichtigt.