Wohngeld auch ohne Kindesunterhalt?
Halli hallo!
Folgendes Problem: Mein Mann und ich trennen uns gerade. Unsere Tochter, 3 Jahre sollte zu mir in die neue Wohnung ziehen. Nun kommt er aber mit dem geteilten Aufenthaltsrecht. Sprich, die Kleine soll 2 Wochen bei ihm und 2 Wochen bei mir leben. Da ich in Teilzeit arbeite und Wohngeld etc beantragen muss, fehlt mir letztlich der Unterhalt fürs Kind. Denn der Unterhalt wird ja mit dem Nettogehalt zusammengezählt und daraus wird das Wohngeld berechnet. Wenn ich jetzt keinen Unterhalt für die Lütte bekomme, bekomme ich dann noch Wohngeld oder vielleicht sogar etwas mehr?? ich habe keine Ahnung. Ich bin ehrlich, ohne den Unterhalt kann ich uns die Wohnung (Mietvertrag muss ich heut noch unterschreiben) nicht leisten... Weiss jemand SCHNELLEN Rat????
5 Antworten
Der Gute wird Unterhalt zahlen müssen.
Und das Kind sollte bei einem bleiben, sonst gibt es bald Probleme mit dem Jugendamt.
du kannst bei der Arge angeben dass die Kleine dauernd bei dir wohnt und bekommst für sie als Bedarfsgemeinschaft entsprechend Wohngeldaufstockung
Ey,
oh je, schon wieder ne Trennung zu Lasten eines Kindes! Geteiltes Aufenthaltsrecht ist sowieso schon mal nix, ein Kind ist im Allgemeinen am besten bei der Mutter aufgehoben, das sollte durch das Jugendamt genauer geprüft werden. Ansonsten seid ihr durch newcomer bestens beraten, viel ist dem nicht mehr hinzuzufügen, außer der Tatsache, daß ihr euch gut überlegen solltet, was ihr dem Kind durch die Trennung an tut, denn den Zirkus wird es nie vergessen. Und Du kannst drauf wetten, mit einem späteren Partner eueres Kindes wird es ein und dieselben Probleme geben, Mensch das weiß man doch, das ist doch nichts Neues, auch in Mecklenburg nicht!
LG
Für die zwei Wochen, in denen die Kleine bei dir ist, hast sie Anspruch auf Barunterhalt vom Vater. Also kümmere dich beim Jugendamt um eine Unterhaltsberechnung. Unterhaltsvorschuss wirst du bei einem Wechselmodell vermutlich nicht bekommen, weil das Kind nicht ausschließlich bei dir lebt.
Wohngeld kannst du beantragen. Und ja, der Unterhalt zählt als Einkommen des Kindes.
Du kannst beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen (UVG )und Wohngeld natürlich dann bei der Gemeinde...Infos zu UVG Leistungen im Netz suchen