Teilzeitjob, Minijob und ALGII - wie viel ist davon anrechnungsfrei?

3 Antworten

Es geltend dann weiterhin die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll,die auch schon bei deinem Teilzeit Einkommen gelten !

Dann wird zu deinem Brutto aus der Teilzeit deine 272 € Brutto wie Netto addiert,dann hast du die ersten 100 € als Grundfreibetrag,vom übersteigenden Teil bis 1000 € Brutto hast du noch mal 20 % Freibetrag,80 % werden angerechnet und von 1000 € - 1500 € Brutto ( wenn die Kinder minderjährig sind,sonst von 1000 € - 1200 € )  hast du noch mal 10 % Freibetrag und 90 % werden angerechnet.

Wenn du jetzt angenommen 800 € Brutto aus dem Teilzeitjob hättest und 650 € Netto bekommen würdest,dazu dann die 272 € aus dem Minijob,dann hättest du 1072 € Brutto,davon die 100 € Grundfreibetrag und von den übersteigenden 900 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) noch mal 20 %,also 180 € dazu,von den übersteigenden 72 € die über 1000 € Brutto liegen blieben dir noch mal 10 % als Freibetrag,also noch mal 7,20 € dazu.

Dann läge dein gesamter Freibetrag bei 287,20 € und diese würden dir dann theoretisch von deinen 922 € Netto abgezogen,es blieben dann ca. 634,80 € an anrechenbarem Nettoeinkommen übrig.

Ganz grob könnte man sagen,dass dir von den 272 € ca. 20 % als Freibetrag bleiben würden,demnach etwa 54,40 € und ca. 217,60 € würden von eurer Aufstockung abgezogen,wenn du mit diesen 272 € nicht über 1000 € Brutto kommen würdest,denn sonst hast du ab da nur noch 10 % als Freibetrag.

Vielen lieben dank für ihre mühe ...jetzt hab ich es verstanden :-) 

Glg 

@Oddly82

Nichts zu danken,wenn du es verstanden hast und es hilft weiter,dann ist es ja gut !

§ 11, 11a SGB II.

Die ersten 100,- € bleiben anrechnungsfrei. Darüber hinaus wird bis 1.000,- € zu 80% auf den Bedarf angerechnet.

Genau, Deine Zuverdienste werden addiert udn dann nach der Methode die ersten 100,- Euro sind frei und 20 % vom Rest.