Teilzeit und 2 Minijobs? Wie wird das versteuert?

3 Antworten

Huhu,

deine Jobs werden so versteuert:

Teilzeitjob = St.Kl. 1

Minijob Nr. 1 = bis 450€ gar nicht

Minijob Nr. 2 = St.Kl. 6

Wenn du beim 1 Minijob nur 200€ verdienst, beim Minijob 2 aber 400, dann würde ich auf jeden Fall den Minijob 1 abmelden, den zweiten als ersten Minijob anmelden und dann den ehemals ersten Minijob als zweiten nehmen (keine Ahnung wie ich es besser erklären soll). Du solltest dir aber im klaren sein, dass Steuerklasse 6 nicht gerade das gelbe vom Ei ist. Da gehen ca 1/3 von deinem Lohn flöten.

Und die Lohnsteuerabrechnung nicht vergessen ;) Höchstwahrscheinlich bekommst du durch den Lohnsteuerjahresausgleich Kohle von den gezahlten Steuern zurück.

Greetz

Danke für deine Antwort. Kann ich die Minijobs von der "Position" her nicht wechseln, ohne ihn abzumelden? Abmelden geht ja nur durch eine Kündigung. Ist mir viel Aufwand, und weiß nicht, ob mein Chef mitmacht.. der ist immer so genervt bei jeder Kleinigkeit -_- Oder geht "Minijob Abmelden" auch anders?

D.h.: Kann ich einfach beim Finanzamt anrufen und angeben, dass Minijob mit 200€ als Minijob 2 gesehen werden (L.St.Kl. 6) und Minijob mit 450€ als Minijob 1 (keine LStKl, ohne Versteuerung) gelten soll?

Minijob mit 200€ ist mein jetziger Minijob (coole Chefin)
Minijob mit 450€ ist der, der angeboten wurde (krasser Stundenlohn)

Da du bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübst, darfst du nebenbei nur EINEN Minijob ausüben. 

Anders sieht es aus, wenn du keine Hauptbeschäftigung hättest, dann darf man mehrere minijobs gleichzeitig ausüben (nur nicht beim gleichen Arbeitgeber), allerdings dürfen die Jobs zusammengerechnet nicht über 450€ kommen.

Auf der Internetseite der minijobzentrale kann man sich hierzu aber auch erkundigen :)

 lg

In dem Moment, in dem du mehr als 450,00€ im Monant verdienst, mußt du Steuern und Sozialversicherungbeiträge zahlen. Wobei der Verdienst aus mehreren Jobs zusammengezählt werden. Es ist dann eine reine Rechenaufgabe, ob es sich unterm Strich überhaut lohnt. Allerdings zählt der Verdienst dann auch in dder Rentenversicherung.

Wenn man sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lässt, zahlt man immer einen zusatzbeitrag in die RV ein. (vor dem 1.1.13 musste man den Zusatzbeitrag beantragen).SSomit ist es einem selbst überlassen ob man bei einem Minijob was für die Rente macht. Allerdings ist zu beachten, dass ein Befreiungsantrag für alle ausgeübten minijobs zählt.

@GreenTurtle

Bis 450,00 € zahlt der Arbeitgeber pauschal Beiträge in die Rentenversicherung. Außerdem bleiben immer noch die Steuern, die unter 450,00 € auch vom AG pauschal gezahlt werden.

@Plattenspeeler

Der AG zahlt pauschal ein, das stimmt.... Aber man hatte als AN schon immer die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag zu zahlen, den man bis zum 31.12.12 beantragen musste. Ab dem 01.01.13 gibt es ein neues Gesetz, aus dem hervorgeht, dass jeder Minijobber diesen Zusatzbeitrag zu zahlen hat, außer er lässt sich davon befreien.

@GreenTurtle

Stimmt, er/sie kann einen Zusatzbetrag zahlen. Wohlgemerkt: Kann

Wenn er ihn bezahlen will muß er ihn beantragen. wenn  nicht muß er sich auch nicht befreien lassen.befreien lassen. Doch bei dieser Frage ging es eigentlich nur um die Steuern.

@GreenTurtle

Ist doch O.K. ich habe es auch nicht als Vorwurf aufgefasst. Du weißt doch, man kann alt werden wie ne Kuh und lernt immer noch dazu.

@Plattenspeeler

Dann ist ja gut :) guter Spruch!^^ wünsche dir einen schönen abend! :)