Teilzeit- oder Minijob neben Praktikum?

3 Antworten

Du kannst einen Minijob annehmen. Bis zu einem Verdienst von 450 Euro/Monat bleibt dieser steuer- und abgabenfrei, der Arbeitgeber bezahlt hier pauschal. Abgezogen wird nur ein geringer Rentenbeitrag, wenn Du nicht widersprichst.

Einen Teilzeitjob mit 25 Stunden/Woche kannst Du rechtlich nicht annehmen. Das Arbeitszeitgesetz (§ 3) schreibt eine Arbeitszeit von 8 Stunden/Tag vor, die in Ausnahmefällen bis auf 10 Stunden/Tag erhöht werden kann. Die maximale Wochenarbeitszeit darf im Schnitt von 24 Wochen oder sechs Monaten 48 Wochenstunden nicht überschreiten. Bei Deiner Rechnung hättest Du 55 Wochenstunden und das ist zu viel.

Durch Dein Praktikum bist Du bei ArbeitGeber 1 bereits krankenversichert.

Im Minijob müsstest du dich also nicht zusätzlich privat krankenversichern, das ist durch AG1 abgedeckt.

Ein Anstellungsverhältnis über 450€ wäre also nicht sinnvoll, da dann wieder Beiträge anfallen und Du  (wie erwähnt) sowieso keine weiteren 35h arbeiten kannst.

Darum : Minijob neben dem Praktikum wählen.

Ein Minijob der vom Arbeitgeber pauschal besteuert wird ist steuerlich nicht relevant.

Neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung kann EIN abgabenfreier Minijob ausgeübt werden.