Arbeitszeitberechnung bei 80 Monatsstunden
Hallo an Alle, habe einen Arbeitsvertrag mit 80 Std. monatlich. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 20 Std. wöchentlich. Wieviel Stunden habe ich im November gearbeitet? Da ich mir meine Arbeitszeit frei einteilen kann, habe ich 89,5 Std. gearbeitet. Für mich sind das 9,5 Überstunden. Mein Chef sieht das anders. Wer sieht es richtig? Danke für Antworten. Thomas
7 Antworten
Ein Arbeitsvertrag über eine monatliche Stundenzahl abzuschließen ist äußerst unüblich, weil eigentlich nicht praktikabel.
Normalerweise vereinbart man eine wöchentliche Arbeitszeit. Jeder Monat hat eine unterschiedliche Anzahl von offiziellen Arbeitstagen (die auch noch von Bundesland zu Bundesland variieren). Daher muss man im Februar für das monatliche Gehalt weniger arbeiten als im November.
Wenn in deinem Vertrag nun steht: 20 Stunden/Woche, dann ergibt sich daraus im November (in Berlin 22 Arbeitstage) eine monatliche Arbeitszeit von 88 Stunden.
Sollten im Vertrag einander widersprechende Angaben stehen, kann letztlich nur ein Arbeitsgericht entscheiden was gelten soll. (Vermutlich würde dort die Wochenarbeitszeit als Grundlage für die Berechnung genommen.)
die Rechnung geht so nicht auf. 20 Stunden die Woche und 80 Std im Monat ist so nicht vereinbar, da ein Monat i,d.R, aus knapp mehr als 4 Wochen besteht. Meist sind es 21-23 Arbeitstage.
Hallo Toca23, ich habe mit den Dir gegebenen Antworten ein kleines Problem. Es spielt doch überhaupt keine Rolle wieviele Stunden pro Woche gearbeitet werden ob 20, oder 19 oder 23. Wenn im Vertrag eine monatliche Arbeitszeit von 80 Stunden vereinbart wurde dann sind diese 80 Stunden maßgeblich und sonst nichts. Ich zum Beispiel habe einen 120 Stundenvertrag und jede Stunde die darüberhinaus geht, wird bezahlt. Wär ja noch schöner, wenn man da das rumrechnen anfangen müsste, wieviele Wochenstunden dies dann exakt sein müssen. Abgesehen davon teilt man die monatliche Arbeitszeit, zumindest in Bayern durch 4,4. Bei Urlaub oder Krankheit sieht es da schon anders aus, aber auch hier gehen die Meinungen auseinander. Normalerweise wird bei Krankheit bezahlt, wie im Arbeitsplan eingetragen. Für den Fall, dass Du irgendwelche Zuschläge erhältst, dann diese auch, nur dass die im Krankheitsfall versteuert werden müssen. Beim Urlaub, sofern Du genauso viel Urlaub erhältst wie eine Vollzeitkraft, werden die Tagesstunden reduziert. Also in Deinem Fall jeder Urlaubstag mit 4 Stunden.
Wenn im Vertrag nur eine Monatsarbeitszeit vereinbart ist, so wird diese durch 4.35 geteilt, was dann der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit entspricht auf das Jahr gerechnet.
80 h/Monat / 4.35 = ø18.4 h/Woche verteilt auf die Arbeitstage in der Woche, also 5, 6 oder 7 je nachdem
Wie ist die wöchentliche Arbeitszeit auf die Wochentage verteilt? 5x4? 20 Wochenstunden sind monatlich durchschnittlich 86,67 Stunden.
Die Sollarbeitszeit im November wäre bei 5 Arbeitstagen je 4 Stunden 88 Stunden, so dass 1,5 Überstunden angefallen wären.