Teil an der Dusche kaputt. Muss ich dafür aufkommen oder mein Vermieter?
In meiner Mietwohnung ist bei der Dusche diese Halterung für den Duschkopf abgebrochen. Ich habe aber nichts besonderes getan, nur normale Benutzung. Ich nehme den Kopf nicht mal in die Hand, der hängt bei mir einfach immer in der Halterung.
Der Duschkopf ist eines Tages einfach beim duschen runter gefallen, weil das Ding beim duschen kaputt ging.
Gilt das nun als normaler Verschleiß und muss vom Vermieter bezahlt, bzw. ersetzt werden, oder muss ich dafür aufkommen?
Danke im Voraus!
5 Antworten
Gilt das nun als normaler Verschleiß und muss vom Vermieter bezahlt, bzw. ersetzt werden, oder muss ich dafür aufkommen?
Das dürfte unter Verschleiß fallen , aber Du musst schauen ob es eine wirksame Kleinreparaturklausel in Deinem Mietvertrag gibt.
Um das dann beurteilen zu können musst Du dann die Klausel wortgenau hier reinsetzen.
Wenn es keine Klausel gibt, dann den Vermieter den Mangel per Einwurfeinschreiben melden und unter genauer Fristsetzung auffordern die Mängel zu beheben.
eigentlich ist das Verschleiss, Aber schau mal in deinen Mietvertrag; dort sollte was von einer Kleinreparaturklausel stehen. Die Brausestange gibt´s schon unter 20€ es sind meist nur 4 Schrauben.
Wenn es eine im Mietvertrag vereinbarte wirksame Kleinreparaturklausel geben sollte, dürfte der Vermieter dir die Kosten in Rechnung stellen.
Wenn es die nicht gibt, trägt der Vermieter die Kosten. Den Mangel schrftl. per EES anzeigen mit Fristsetuung 1o WT, bei Verfristung selbst für Abhilfe sorgen und im übernächsten Monat von der Miete abziehen.
Hast du in deinem Mietvertrag etwas zur Kleinreparaturklausel stehen? Falls ja müsstest du dafür aufkommen. Und eine Duschbrause kostet ja nicht viel.
Für kleinreparaturen bis ca. 100Euo muss der Mieter aufkommen.
Keine Sorge... das Ding kostet vieleicht 3 Euro im Baumarkt...