Löschwasserschaden in der mietwohnung

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Normal zahlt das die Eigene Hausratversicherung.Die holt sich das Geld von der Hausrat bzw Haftpflicht Des Verursachers wieder.Also müßt Ihr Eure Ansprüche An die Versicherung des Mieters der wohnung über Euch stellen.Wenn der Auch keine Versicherung hat,sieht es schlecht aus.Wenn Ihr euch an einen Anwalt wendet Müßt Ihr gleich sagen das Ihr kein Geld habt und warum.Der Anwalt Besorgt dann die Prozeßkostenhilfe.Wenn keiner zuständig ist wendet Euch An Das Amt für soziale Dienste.Möglicherweise auch um eine aufstockung der Rente wenn Sie nur bei ca 700 Euro liegt.

 

 

 

 

Falls jemand den Brand "schuldhaft und widerrechtlich" verursacht hat, muss dieser den Schaden ersetzen. Falls der Verursacher eine private Haftpflichtversicherung hat, könnte diese den Schaden regulieren. Es könnte aber sein, dass es keinen "Schuldigen" gibt, oder aber bei diesem "nichts zu holen" ist und er auch keine Privathaftpflichtversicherung hat - in dem Falle bleibt Dein Ziehvater leider auf seinem Schaden sitzen.

Alle Schäden, die dadurch entstanden sind, muss die Versicherung des Schädigers zahlen.

Dein Vater oder du sollten beim Vermieter nachfragen wo der Nachbar versichert ist oder diesen direkt ansprechen und den Schaden melden.

Ansonsten sollte man, auch wenn man wenig Geld hat, immer eine Hausrat versicherung haben, die im Jahr vielleicht 50 € kostet.

Die Haftpflicht des Brandverursachers muss das zahlen

Der Brandverursacher muss den Schaden zahlen. Entweder ist es der Mieter über der Wohnung deines Ziehvaters oder, falls es sich um einen baulich bedingten Brandunfall handelt (alte Leitung und so), kommt der Vermieter über die Gebäudehaftplicht auf.

Dumm ist es nur, wenn der Mieter keine Versicherung hat, also privat haften muss. In solchen fällen hätte eine Hausratversicherung deines Ziehvaters erst mal geholfen. Eine private Haftpflicht hätte sowieso nix genutzt, weil diese in der Regel nur Schäden gegenüber Dritten zahlt.

Falls es zu Problemen kommt, kann man Gerichtskostenbeihilfe beantragen. Diese wird nach Einkommenslage gewährt. Beratung kann man sich direkt beim zuständigen Amtsgericht holen oder fragt einfach einen Anwalt, der gibt Auskunft.