Badewanne in Mietwohnung kaputt gemacht. Wer zahlt? Haftpflicht?

11 Antworten

Hier ist die Haftpflichtversicherung zuständig.

Sie zahlt allerdings nur, wenn der Schaden sofort gemeldet wird.

Viele Versicherungen zahlen nicht, wenn der Schaden erst zum Auszug gemeldet wird, aber schon lange vorher erfolgte mit Hinweis auf die Versicherungsbedingungen, dass jeder Schadensfall sofort zu melden ist.

Deine Vermieterin muss sich allerdings den Zeitwert anrechnen lassen, sie hat keinen Anspruch, egal wer zahlen wird, auf eine neue Wanne.

Ist die Badewanne älter als 23 Jahre hat sie einen Restwert von 0,-€. Sprich der Schaden beträgt 0,-€ und Du musst 0,-€ ersetzen.Ist die Wanne z. B. Fünf Jahre alt, werden fünf dreiundzwanzigstel vom Schaden abgezogen. Ist es eine ältere Wanne, muss der Vermieter kleinere Abplatzungen hinnehmen. Allgemein ist es so, dass der Vermieter Schäden die durch Sachgemäße Nutzung entstehen selber tragen muss, dafür bekommt er ja einen Mietzins. Nur bei Unsachgemäßer Nutzung muss der Mieter zahlen. Anscheinend sehen es die Gerichte so, dass bei sachgemäßer Nutzung auch mal ein Duschkopf runter fallen kann. Deine Vermieterin scheint sich durch Dich eine Überfällige Renovierung der Badewanne finanzieren zu lassen, aber Modernisierungen bzw. Erhaltung der Mietsache ist Aufgabe des Vermieters. Kann man auch hier nachlesen http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/badewanne.htm

Hm, eigentlich muesste das schon deine Vermieterin uebernehmen. Vor allem, wenn's so ne alte ist, geht das vielleicht auch als Verschleiss. Frag doch einfach mal beim Mieterbund nach, die koennen's dir genau sagen.

Habe leider keine Hausratversicherung und bei der Haftpflicht bin ich mir eben nicht sicher. Das mit dem jetzigen Verkehrswert der Wanne hab ich glaub ich schon mal irgendwo gelesen. Und der dürfte wohl tatsächlich bei nullkommanull liegen. Werde am Montag mal bei der Mietrechtsberatung anrufen. Bin trotzdem dankbar für weitere Tipps. Falls ich etwas neues zum Thema erfahre, teile ich es hier mit.

Nachtflug  14.08.2010, 00:34

Ja, wäre lustig, das zu erfahren.

Gruftelfe  14.08.2010, 14:37

Das ist ein guter Grund, sich eine Haftpflichtversicherung (das ist einfach ein MUSS) zuzulegen und gleichzeitig eine Hausratversicherung. Die letztere tritt z.B. auch dann ein, wenn durch einen Schaden, der durch Dritte verursacht ist, Dein bewegliches Mobiliar u.a.m. beschädigt wird - z.B. bei einem Wasserschaden des Mieters über Dir. Hast Du dann keine Hausrat, bleibst Du auf dem Schaden sitzen - und soooo teuer sind die Versicherungen ja i.A. nicht.

Hallo Gwynipher, da Du es selbst  verursacht hast, mußt Du den Schaden bezahlen. Die Haftpflichversicherung bezahlt es nur, wenn Du keine Hausratsversichrung hast, oder selbst nicht zahlungsfähig bist.