Balkontür von der Mietwohnung kaputt, wer zahlt?

7 Antworten

Wenn es wirklich Verschleiss war, dann hat der Vermieter die Tür zu zahlen, wenn Ihr sie kaputt gemacht habt,d ann müsst ihr sie bezahlen. Aber warum habt ihr keine Privathaftpflichtversicherung? Das ist echt unverantwortlich! Würde mich niemals trauen ohne Haftpflicht durchs Leben zu gehen, da ist man ganz ganz schnell auch mal ohne Absicht sein Leben lang verschuldet...

Richtige Antwort!

Der Fragesteller sollte schnellstens einen Handwerker konsultieren, der sich die Sache zumindest mal ansieht hinsichtlich Verschleiß/ Verschulden, dann kann man weiter sehen, wie zu verfahren ist.

Eine möglicherweise vereinbarte Kleinreparaturklausel greift hier nicht. Wenn du den Schaden verursacht hast (nach deiner Beschreibung ist das aber nicht der Fall) müsstest du den Schaden ersetzen. Bei Altersschwäche ist das Sache des Vermieters. Stelle diesem schriftlich per Einwurfeinschreiben eine Frist von drei Wochen zur Behebung des Mangels´. Gerät der V. in Verzug, dürftest du die Reparatur selbst beauftragen und die Kosten mit der Miete im übernächsten Monat aufrechnen. Sollte es sich herausstellen, dass die Tür erneuert werden muss, rate ich vor Selkbstbehelf ab. Hier träten doch Kosten auf die du vermutlich nicht auslegen kannst.

1stens. Jeder sollte eine Haftpflichtversicherung haben. Sie ist quasi ein muß . Eigentlich kenne ich es so, wenn Schäden innerhalb oder an der Wohung entstehen, die nicht durch fremde Hand entstanden sind ( sondern Verschleiß ect ) dass der Vermieter dafür aufkommt. Wenn in deinem Mietvertrag aber steht, dass du bis 50 Euro dazu zahlen mußt, dann zahle doch die 50 Euro und den Rest eben euer Vermieter. Auch kannst du dich in deinem Fall an den Mieterschutzbund wenden. Sie wissen genau, was in deinem Fall zu tun ist.

Wenn in deinem Mietvertrag aber steht, dass du bis 50 Euro dazu zahlen mußt, dann zahle doch die 50 Euro und den Rest eben euer Vermieter.

Das ist doch keine "Selbstbeteiligung" ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung.

dann zahle doch die 50 Euro und den Rest eben euer Vermieter.

Das muss man nicht.

Bis 50 € zahlt der Mieter.

Ab 50,01 € der Vermieter. Anteilig muss man auch nicht zahlen.

Man sollte nur antworten wenn man Ahnung hat.

@johnnymcmuff

Ist ja prima, wenn du darüber so bestens Bescheid weißt:-P... Sie kann, muß aber nicht zahlen. Steht ja nirgends, dass sie auf meine Worte hören muß. Du möchte - gerne- Jonny

@sweetmouse464

Du möchte - gerne- Jonny

Johnny mit H

Du möchte - gerne sweety. :-)

Falsche Antworten geben und dann auch noch beleidigend werden:

Hier mal ein Urteil, an dem Du sehen kannst, dass Deine Antwort falsch ist:

  1. Der Bundesgerichtshof (BGH, VIII ZR 129/91) bestimmt für eine wirksame Kleinstreparaturklausel einen Höchstbetrag von € 75,00 pro Reparaturfall. Sollte der Handwerkereinsatz mehr kosten, dann muss der Vermieter die Kosten übernehmen.

Ab und zu sollte man auch mal Fehler eingestehen: Ich mache auch welche, aber ich lerne wenigstens daraus und ich hoffe DU auch.

@johnnymcmuff

Siehste, da steht es doch.. Der Bundesgerichtshof (BGH, VIII ZR 129/91) bestimmt für eine wirksame Kleinstreparaturklausel einen Höchstbetrag von € 75,00 pro Reparaturfall. Sollte der Handwerkereinsatz mehr kosten, dann muss der Vermieter die Kosten übernehmen. Was anderes habe ich doch oben auch nicht geschrieben, bzw gemeint. natürlich kann ich mich nicht so gut ausdrücken, wie der Jonny mit H :-) Nö, beleidigt bin, bzw war ich nicht. Da müssen schon andere Dinge passieren. Ich sehe sowas immer, oder fast immer mit Humor. Fehler gebe ich auch sehr gerne zu freue mich sogar, wenn ich dazu lernen kann. Es kommt bei mir nur immer auf den Ton an ( bzw auf die Lautstärke der Buchstaben--- jonny:-P .. Noch Fragen???^^

@sweetmouse464

Noch Fragen???^^

nein, aber noch Anmerkunegn/Ergänzungen. :-)

Egal welche wirksame Summe im Mietvertrag vereinbart ist, ob 50, 75 oder gar 100 €, bis zu der vereinbarten Summe zahlt der Mieter, ist die Summe höher muss der vermieter komplett bezahlen.

Was anderes habe ich doch oben auch nicht geschrieben, bzw gemeint.

Doch hast Du :-)

dann zahle doch die 50 Euro und den Rest eben euer Vermieter

Jetzt hast Du es ja verstanden und in dem Kommentar geschrieben:

Sollte der Handwerkereinsatz mehr kosten, dann muss der Vermieter die Kosten übernehmen.

Es besteht also doch noch Hoffnung, das auch eine Frau belehrbar ist. :-)

@johnnymcmuff

Grins. Wenn ich ehrlich bin- hast du ja irgendwie sogar recht:-) Also muß sie die Reperatur bezahlen, wenn sie ( wie in ihrem Vertrag steht ) nicht höher als 50 Euro ist. Ist sie höher, zahlt der Vermieter. Sie könnte die 50 Euro aber auch bezahlen, wenn die Kosten höher sind und der Rest ( alles was über 50 Euro ist ) zahlt eben der Vermieter :-)) So wären wir dann wieder bei meiner Aussage angekommen. Grins.. Scherz- ich weiß was du meinst und das lasse ich dann auch mal so stehen. So wird es wohl richtig sein. Wie du siehst, ist " Frau " belehrbar, hat aber trotzdem das letzte Wort:-P...Wenn du jetzt noch einen Kommentar abgibst, werde ich auch darauf was zu schreiben wissen^^...

Ich habe meine Vermieterin bereits kontaktiert, doch sie meint, dass eine Haftpflichtversicherung (die weder ich, noch meine Eltern, besitze) für den Schaden aufkommt

Was Anstiftung zum Versicherungsbetrug bedeuten würde.

BGB § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

Mit einfachen Worten, Instandhaltung und Instandsetzung (Reparatur) ist Sache des Vermieters.

Die sog. Kleinreparaturklausel gilt wirklich nur für kleine Reparaturen wie z. B. Dichtungen an Armaturen o. ä.

Leider, anitari, muss ich mal wieder widersprechen, auch wenn ich das gar nicht gerne tue: Die Bitte, einen Schaden der Haftpflichtversicherung zu melden ist noch keine Anstiftung zum Versicherungsbetrug.

Das Ansinnen der Vermieterin, dass man den Schaden der Haftplfichtversicherung melden möge, kann man für sich selbst auch so interpretieren, dass man erkennt, dass einen die Vermieterin in Haftung nehmen will, aber man gibt der Versicherung ehrlich Bescheid, damit diese die Haftpflicht abwehren kann, was auch eine Versicherungsleistung ist. Somit also kein Versicherungsbetrug. Auch nicht Anstiftung dazu.

Auch nicht ganz richtig, sondern ebenso nur auf einen verschleißbedingten Schaden anzuwenden. Wurde der Schaden vom Mieter verursacht, so ist die Aussage der Vermieterin mit der Haftpflichtversicherung sogar richtig.

Man kann hier nicht zwingend davon ausgehen, dass der Schaden durch vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist. Der Fragesteller selbst schreibt ja von WAHRSCHEINLICHEM Verschleiß ...

@ImmoprofiJL

Man kann hier nicht zwingend davon ausgehen, dass der Schaden durch vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist. Der Fragesteller selbst schreibt ja von WAHRSCHEINLICHEM Verschleiß ...

Man kann hier genauso wenig davon ausgehen, dass es sich nicht um Verschleiß handelt.

Wir haben natürlich zu wenig Informationen, z.B. wie alt die Türen sind usw.

@johnnymcmuff

Wenn wir zu wenig informationen haben, dann schreibt man das auch so und stellt sich nicht einfach auf eine Seite und trifft annahmen.

Wenn das und das zutrifft, sieht es so aus und wenn es so ist, sieht es so aus. So antwortet man...

Die Auswechslung einer Balkontür hat mit Kleinreparaturen bis 50 € nichts zu tun. Das ist Erhaltungsaufwand zu Lasten des Vermieters.

Eine Haftpflichtversicherung würde hier auch nichts zahlen, da es ja nicht deine Schuld ist, sondern scheinbar Verschleiß und mangelhafte Wartung.

Eine Haftpflichtversicherung wäre dir aber dringend angeraten (für andere Fälle) die kostet

um die 50 € IM JAHR