Ist der Einbau der Duschabtrennung Pflicht des Vermieters?
Hallo,
bei Einzug in unsere neue Wohnung war bereits ein Duschbecken auf dem Boden eingebaut. Bei Benutzung der Dusche steht jedoch das halbe Bad "unter Wasser". Meine Frage: Muss der Vermieter nicht auch eine Duschabtrennung/Duschtrennwand einbauen, damit die Benutzung auch ohne Badezimmerflutung möglich ist?
Wir haben zwar zusätzlich noch eine Badewanne, doch die Nutzung der Dusche erfolgt aus Zeitgründen wesentlich häufiger. Unser Vermieter beharrt darauf, dass wir als Mieter für den Einbau der Trennwand aufkommen. Leider wird die Sache ziemlich teuer (ca. 700,- Euro für Trennwand und Einbau, da Eckeinstieg).
Sein Entgegenkommen beläuft sich darauf, dass wir diese, bei einem Auszug aus der Wohnung, auch nicht wieder ausbauen müssten. Kann uns jemand einen guten Rat geben? Hat der Vermieter Recht?
5 Antworten
Würde denken, schon. Denn Ihr könntet Euch ja auch ne Duschstange montieren und die ist ERHEBLICH GÜNSTIGER….
Solche Dinge klärt man vor Anmietung einer Wohnung. Der VM ist nicht in der Pflicht eine Duschkabine zur Verfügung zu stellen. MfG
das ist Verhandlungssache.
Das "Entgegenkommen" des Yermieters ist eine Unverschämtheit!
Wenn du die Trennwand schon bezahlen sollst, dann ist sie dein Eigentum. Und entweder kannst du von einem eventuellen Nachmieter versuchen, eine Ablöse dafür zu bekommen / bitte dann die Rechnung aufheben! / aber ob ein Nachmieter dir die abkauft, ist eine andere Frage. Auf jeden Fall kannst du sie bei Auszug wieder ausbauen, aber wer macht das schon.
Die Alternative, nämlich einfach eine Klemmstange mit Duschvorhang, ist deutlich billiger und praktischer, aber längst nicht so schön.
Ich würde den Vermieter darauf aufmerksam machen, dass durch das Fehlen der Duschabtrennung möglicherweise ein Wasserschaden entstehen kann, falls im Boden des Bades keine Sperre eingebaut ist, die das eventuelle Durchtropfen des Wassers verhindert und dass du rein vorsorglich darauf aufmerksam machst, dass du keine Haftung für mögliche Wasserschäden übernimmst.
Vielleicht zieht er darauf mit.
Seltsam ist das allemal, aber es gibt auch Duschen, die ganz ohne Abtrennung gebaut wurden.
Er muss eine Duschtrennwand definitiv nicht bezahlen. Wenn Ihr so etwas haben möchtet, ist das "Euer Ding". Ihr könnt es auch beim Auszug wieder mitnehmen (oder dem Nachmieter andrehen).
Der Vermieter will das Ding deswegen nicht haben, weil er dann auch für sämtliche Schäden, die da auftreten könnten, einstehen müsste. Oder für nörgelnde Nachmieter, die sich an Kalk- oder anderen Flecken stören und die Miete kürzen wollen usw. usf.
der vermieter hat definitiv recht. wenn ihr euch sowas anschaffen wollt, ist das euer ding, eine beteiligung des vermieters bei drinlassen beim auszug ist freiwillig.