Darf ein Stromableser eine "Ablesegebühr" verlangen?

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Die Ermittlung der Zählerstände erfolgen im Regelfall durch den Netzbetreiber oder die Abrechnunsgesellschaft des Netzbetreibers.

Die anfallenden Kosten werden in der Jahresrechnung Deines Lieferanten ausgewiesen und auch nur von diesem eingezogen.

Ich gehe davon aus, dass hier ein Trickbetrüger am Werk war.

Günter

Hierbei handelt es sich eindeutig um einen Betrüger. Ein Ablesedienst erscheint grundsätzlich nicht unangekündigt und verlangt auch keine Ablesegebühr.

Zumindest hat er Eure Unkenntnis ausgenutzt. Selbst schuld.

Das war ein Betrüger und möglichweise hat er “ausspioniert“, ob und wo “etwas zu holen“ ist.

Ich würde sagen, da hat Euch jemand für nothing das Geld aus der Tasche gelockt. Eine derartige Gebührt wird von keinem "Ablesedienst" erhoben.

Bitte erstattet Anzeige - und zwar möglichst alle betroffenen Hausbewohner.