Nachbarn erzählen Lügen

9 Antworten

Da du "beschwert" bist im Juristendeutsch, sprich mit Folgen der Verleumdungen zu kämpfen hast, solltest du Strafanzeige und Strafantrag bei der Polizei erstatten.

Im Zuge der Ermittlungen muss das Jugendamt dann nämlich der Staatsanwaltschaft den namen des/der anzeigenden Nachbarn nennen. Und DU kannst ihn dann über deinen Anwalt in Erfahrung bringen, wenn dieser nach Abschluß der Ermittlungen (!) Antrag auf Akteneinsicht stellt.

Hast du dann den/die Namen, machst du folgendes:

  1. Über den Anwalt dem/den Nachbarn eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zukommen lassen. Hast du Probleme, das zu finanzieren...beratungshilfeschein und Prozesskostenhilfe!

  2. Wird diese Erklärung NICHT unterschrieben zurück geschickt (was übrigens dazu führt, dass die Unterzeichner den Anwalt zu zahlen haben!), dann klagst du auf Unterlassung! Verstößt der Unterzeichner gegen die unterschriebene Erklärung...Klage auf Unterlassung UND Forderung des Strafgeldes!

  3. Mit Angabe der Aktenzeichen (Strafanzeige und Klage) schreibst du den vermieter an und erstattest Mängelanzeige wegen vorsätzlicher Störung des Hausfriedens und Verleumdung durch XX und YY. Fordere Abhilfe bis zum ZZZ mit schriftlichem Nachweis an dich.

  4. Der Vermieter wird die Urheber abmahnen (müssen). Kommt dann noch so ne Kiste von den netten Nachbarn, dann erneute Mängelanzeige udn Ankündigung einer Mietminderung. Natürlich gehst du dann auch wieder zur Polizei und dein Anwalt wird das Zivilrechtliche (Vertsoß gegen unterlassungsverfügung) veranlassen.

Es ist ein langer und harter Weg... aber DU bist im Recht. und wenn die nachbarn nicht die Klappe halten können, werden sie ihre Wohnugn verlieren!

Das Spiel habe ich auch durch, der lästernde Nachbar bekam nach dem 3. Vorfall die FRISTLOSE Wohnungskündigung! Und vor gericht wurde es dann teuer...Verstoß gegen die Unterlassungsverfügung, dazu die in der Unterlassungserklärung festgesetzte Strafe, und die Verurteilung wegen fortgesetzter Verleumdung sowie das Aufbrummen sämtlicher Anwalts- und Gerichtskosten..war zwar "nur" ein Bußgeld, aber unterm Strich tat IHM die Verleumdung dann da weh, wo es richtig schmerzt: Am Konto! Ergab nämlich in der Summe einen vierstelligen Betrag...

Deine Entscheidung, Familienhilfe zu beanspruchen, ist ein zweischneidiges Schwert! Vorteil: DU bekommst Hilfestellung und das JA sieht, dass die Vorwürfe jeder Grundlage entbehren. Nachteil: Die Lästernachbarn sehen im Besuch der Familienhelferin eine Bestätigung, dass bei dir "was nicht ok sein kann, sonst würde die ja nicht kommen"... und die werden dann natürlich in verschärfter Gangart weiter lästern.

Nur: DAS kann man eben zum Vorteil umdrehen, indem man geduldig wartet und zum richtigen Zeitpunkt gerichtlich voll hinlangt.

Hast du DAFÜR die nerven? Wenn ja, dann immer druff!

Denn der größte Schuft im land ist und bleibt ein Denunziant!

Du könntest Anspielungen ansetzten und gucken wer drauf anspringt oder du versuchst es nochmal bei deiner familenhilfe. Wenn du die Namen heraus findest kannst du sie auch anzeigen. Ansonsten auch gegen unbekannt

Sagen wir mal so: Die Familienhilfe ist dafür da, dass sie dir Unterstützung gibt, falls du überfordert bist. Die beantragt man nicht, um zu gucken.

Von daher wird ja wohl nicht alles ganz perfekt bei dir laufen, wenn das Jugendamt sich schon da einmischt. Das ist nichts schlimmes, die Unterstützung kannst du gerne annehmen, das solltest du auch, aber jetzt den Sündenbock bei deinen Nachbarn zu suchen, finde ich etwas daneben.

Dann ist doch genau das dein weg. Stell anzeige, erstmal gegen unbekannt. wegen Verleumdung. Dann kann die Polizei beim Jundendamt anfragen. Solche Unterlagen sollten eigentlich aufgehoben werden.

Viel erfog!

Mache Anzeige bei der Polizei, das iist Verleumdung Paragraph 186 STGB .Wen du nachweisslich etwas hättest wäre gut. Leute die von anderen Verleumdungen behaupten um besser darzustehehn bei denen ist im Leben absolut was schief gelaufen. Andere Menschen schaden wollen. Mache Anzeige.