Teambildende Maßnahmen während oder außerhalb der Arbeitszeit?

5 Antworten

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Wenn es als Arbeitszeit gewertet wird, greift das Direktionsrecht. Wenn Freizeit mit eingbezogen werden muss, ist die Selbstbestimmung des Einzelnen im Vordergrund.

Joe789  09.12.2015, 10:57

Falsch! Ein weit verbreiteter Irrtum. Auch in der Arbeitszeit greift das Direktionsrecht nicht. Man muss allen Mitarbeitern, die nicht teilnehmen wollen die Möglichkeit bieten regulär zu arbeiten, oder sie auf Kosten des AG für die Zeit freistellen.

Fragen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht! Teambuilding ist keine Fortbildung und rechtlich auf einer Stufe mit einem Betriebsausflug. Als Teamleiter bin ich vor Jahren auch in die Falle getappt. Es stellte sich heraus, dass der Anbieter von der rechtlichen Situation keine Ahnung hatte.

Besser steht es hier:

http://www.teambuilding-outdoor-event.de/betriebsausflug-idee-outdoor-training/

"Findet die Veranstaltung in der Arbeitszeit statt, so gilt Anwesenheitspflicht. Wer nicht teilnehmen möchte, muß im Betrieb bleiben."

Der zweite Satz ist entscheidend. Hoffe geholfen zu haben.

Es ist immer freiwillig auch dann wenn es in der Arbeitszeit stattfindet. Habe als Teamleiter diese Erfahrung vor einigen Jahren gemacht. Und ja  i.d.R. ist oft mehr als die Hälfte nicht interessiert.

Man sollte sich nichts dabei denken. Jedem Tierchen sein Plaisierchen und alle fahren gut dabei.

Wenn es Arbeitszeit ist, kann das selbstverständlich als obligatorisch angesetzt werden. Wobei man bei solchen Aktivitäten wie z.B. Hochseilgarten natürlich darauf achten muss, dass dafür nicht jeder 'geeignet' ist und nicht verpflichtet werden kann, 5m in der Luft über ein Seil zu laufen.... In der Freizeit hingegen kannst du überhaupt niemanden dazu überreden, da hat jeder die absolute Freiheit nein zu sagen.

Lopoe 
Fragesteller
 10.09.2014, 23:30

Vielen Dank für die Hilfe!

Joe789  09.12.2015, 11:01

Nein kann man nicht! Es ist keine Weiterbildung und rechtlich einem Betriebsausflug gleich gestellt. Wollte man daraus eine Weiterbildung machen würde man auf vielfache Weise in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen eingreifen was unzulässig wäre.

Wenn es Ausnahmen sind, wo Freizeit draufgeht, dann vielleicht.

Ansonsten bin ich der Meinung, dass es auch in der Arbeitszeit liegen sollte, wenn sowas gemacht wird. Freizeit heißt schließlich nicht umsonst Freizeit, also individuell verfügbare Zeit.

Möglich wäre es bestimmt jedoch weiß ich nicht ob jeder dann noch groß Lust drauf hat.

Es geht ja darum das Arbeitsklima zu verbessern wenn dann mehr als die hälfte da sein muss und eigentlich kein interesse hat weiß ich nicht ob es so förderlich ist.

Man könnt es als Schulng umschmücken dann wäre es nen Pflichtding

Einfach eine Schulung ansetzen und nach der Schulung eine Veranstaltung auf Freiwilliger basiss

Joe789  09.12.2015, 11:01

Nein kann man nicht! Es ist keine Weiterbildung und rechtlich einem Betriebsausflug gleich gestellt. Wollte man daraus eine Weiterbildung machen würde man auf vielfache Weise in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen eingreifen was unzulässig wäre.