Darf eine Dienstanweisung das Verhalten der Mitarbeiter beeinflussen?

5 Antworten

Das sollte doch wohl selbstverständlich sein, dass man während der Arbeitszeit das Handy ausschaltet und das Internet nur für berufliche Zwecke genutzt wird. Außerdem wird das heutzutage schon in Verträgen festgelegt, keine Ahnung warum man dafür so ein Fass aufmacht. Man kann auch über das Firmen Telefon für andere erreichbar sein, wenn was ist. 

Der AG will private Handynutzung am Arbeitsplatz unterbinden? Nein, wie unverschämt von ihm. Da müssen sich die Mitarbeiter ja voll auf die Arbeit konzentrieren.

Warum sollte das deiner Ansicht nach nicht zulässig sein? Wer für die Arbeit bezahlt, darf auch verlangen, dass keine privaten Angelegenheiten in der Arbeitszeit erledigt werden. Das ergibt sich ganz einfach aus dem Weisungsrecht des Arbeitsvertrags. 

Wenn es allerdings einen Betriebsrat gibt, hat der ein Mitspracherecht, denn es handelt sich um eine Frage der Ordnung des Betriebs (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).

frag doch Deinen Betriebsrat...

Handyverbot während des Dienstes ist üblich und auch nicht unbedingt genehmigungspflichtig.

DarthMario72  20.07.2016, 19:12

Handyverbot während des Dienstes ist üblich und auch nicht unbedingt genehmigungspflichtig.

Doch, der Betriebsrat hat da ein Mitspracherecht.

armabergesund  20.07.2016, 19:25
@DarthMario72

Ein Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern verbieten am Arbeitsplatz
private Handys zu nutzen. Dieses Verbot kann ohne Zustimmung des
Betriebsrates erfolgen, entschied das Landesarbeitsgericht
Rheinland-Pfalz in Mainz.

Im zugrunde liegenden Fall untersagte ein Arbeitgeber, der ein
Altenpflegeheim mit ca. 100 Arbeitnehmern betreibt, die private Nutzung
von Mobiltelefonen während der Arbeitszeit. Zuvor war in der
Vergangenheit die Nutzung von privaten Handys auch während der
Arbeitszeit weitestgehend erlaubt.
Nutzung des Handys per Dienstanweisung untersagt

Zu der neuen Dienstanweisung, die die Nutzung von privaten Handys
während der Arbeitszeit verbot, wurde der Betriebsrat nicht angehört.
Daher wandte sich der Betriebsrat gerichtlich gegen diese
Dienstanweisung. Er meinte, dass es sich bei der Benutzung von privaten
Mobiltelefonen um ein mitbestimmungspflichtiges Ordnungsverhalten i. S.
v. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG handele, so dass bei dessen Untersagung ein
Mitbestimmungsrecht bestünde. Hieraus resultiere ein
Unterlassungsanspruch.
Betriebsrat will Dienstanweisung stoppen

Daher beantragte der Betriebsrat , den Arbeitgeber zu verurteilen,
"es zu unterlassen, im Betrieb ein Telefonverbot mit Privathandys zu
verhängen und an den Informationstafel in den Betriebsräumen
entsprechende Mitteilungsblätter auszuhängen, aus denen sich ergibt,
dass ein solches Verbot im Vertrieb verhängt wurde, so lange noch nicht
der Betriebsrat seine Zustimmung hierzu erteilt hat oder aber die
Zustimmung des Betriebsrats durch den Spruch einer Einigungsstelle
ersetzt worden ist".
Gericht weist Antrag des Betriebsrats ab

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wies den Antrag ab. Nach
Auffassung des Gerichts müsse diesem Verbot nicht vom Betriebsrat
zugestimmt werden
Handy darf während der Arbeitszeit selbstverständlich nicht privat
genutzt werden

Es gehöre zu den selbstverständlichen Pflichten eines jeden
Mitarbeiters, während der Arbeitszeit das Handy weder aktiv noch passiv
zu benutzen. Mit seinem Verbot stelle der Arbeitgeber dies lediglich
klar. Für eine Zustimmung bestehe daher keine Veranlassung.

hier gefunden

Ohne Verhaltensregeln geht es in keinem Job?!?

Was wurde denn verboten oder angewiesen?

Die Dienstanweisung sind genau für solche Sachen da. Nutzung des Internets Handy usw.

Ein Personalrat muss nicht zwingend mit eingebunden werden

DarthMario72  20.07.2016, 19:11

Ein Personalrat muss nicht zwingend mit eingebunden werden

Doch, wenn es einen gibt.