taschenkontrolle durch Arbeitgeber

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Sprich Montag mit ihm, sag ihm, dass du von der Möglichkeit der Kontrollen nichts wusstest und dass du an eben jenem Tag private Sachen in der Tasche hattest, die keiner sehen sollte, die du aber nicht mitgebracht hättest, wenn du von der Möglichkeit der Kontrolle gewusst hättest.

Versuch ihm zu vermitteln, dass dir die Situation Leid tut, bitte um Verständnis, etc., und richte dich auf Kontrollen ein.

Ob die nun erlaubt waren oder nicht, dass kann man später immer noch klären, hauptsache, du gefährdest deine Ausbildung nicht.

Nein, er darf es natürlich nicht.

Aber ehrlich gesagt (auch wenn ich deinen Ärger verstehen kann) war die Entscheidung ihn nicht in deine Tasche schauen zu lassen nicht sehr klug, er wird es als Beweiß werten dass Du etwas zu verbergen hast.

Leider!

Sahnenase 
Fragesteller
 20.02.2010, 15:36

ja ich weiß, aber ich war einfach so sauer. Ich hab doch auch meine rechte!!! ich meine, weiß auch nicht, das geht doch nicht!

Wolpertinger  20.02.2010, 15:40
@Sahnenase

ja kann ich gut verstehen.

Ich wäre auch sauer.

Wende dich an euren Betriebsrat.

Sahnenase 
Fragesteller
 20.02.2010, 15:41
@Wolpertinger

sowas haben wir nicht! Wir sind nur 10 leute...

Wolpertinger  20.02.2010, 15:47
@Sahnenase

Das ist eine total schwierige Situation.

Er hat kein Recht in deine Tasche zu schauen, dass wird er auch wissen.

Aber das Vertrauensverhältnis ist gestört durch diesen Vorfall.

Mein Tipp wäre, dass Du dieses Problem in deiner Berufsschule mal bespricht.

Wenn die Situation auf der Arbeit nun untragbar wird, würde ich dir raten zu versuchen die Ausbildungsstelle zu wechseln.

Alles gute für dich

Sahnenase 
Fragesteller
 20.02.2010, 15:52
@Wolpertinger

Ich hab ja nurnoch 5 Monate... das muss ich dann noch aushalten :o(

DerIng  22.02.2010, 10:14

Wenn man sein Rechte warnimmt, ao kann man das nicht als Beweis ansehen, dass man schuldig ist. Das wäre eine Umkehrung des Sachverhaltes.

Wolpertinger  23.02.2010, 09:48
@DerIng

Ja so ist die Theorie und wie sieht die Praxis aus?

In größeren Firmen ist es durchaus üblich, dass durch Zufallsgenerator bestimmte Personen, sich einer Taschenkontrolle oder sogar einer Leibesvisitation unterziehen müssen. Die Auswahl darf nur nicht willkürlich erfolgen.

ich würde da aber raten lass deinen chef gucken und soweit zeigst du deine ehrlichkeit auch

nein, aber wenn du nichts zu verbergen hast, hast du einen riesigen fehler gemacht, wirklich.

Sahnenase 
Fragesteller
 20.02.2010, 15:37

und was soll ich jetzt machen? Wenn ich, was weiß ich was, da drin gehabt hätte, medikamente, die er nicht sehen soll? Das geht doch nicht!