Taschenkontrolle bei Schülern im Supermarkt

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johannes! geht es dir tatsaechlich nur um deine persönlichkeitsrechte, oder wolltest dich nur über alle möglichkeiten, die dir rechtens zustehen, im falle eines falles, sicher sein, um "ungeschoren" davon zu kommen? damit möchte ich dir keinesfalls derartiges unterstellen, aber wenn eine ganze gruppe 14 jaehriger jungs, ins SM hinein gehen um nur eine kaugummi, oder cola zu kaufen, anstatt einen schulfreund draussen mit euren taschen warten zu lassen, dann ist mir deine fragerei, entschuldige bitte, ein bischen suspekt. umso mehr, da ihr alle wisst, dass es zu sollchen fragen kommen kann. ob mit recht oder nicht, sei dahingestellt.

denn in euren jungen alter, waere sowas nicht zum ersten mal, dass durch übermut, sich auch als "held" zu zeigen, sollche vorkommnisse an tagesordnung, sind.

auch deine aengstliche frage, ob du dann auch keine briefe von der polizei bekommst, sowie deine kommentare und die fragen darin, gehen mir ein bischen zu sehr ins detail.

wie gesagt, will dir nichts unterstellen, aber meine diesbezüglichen gedanken, darf ich doch kund tun.

freudliche grüße von der mishiko'!

user2370 
Fragesteller
 27.05.2012, 20:58

Es geht mir wirklich nicht darum, dass ich etwas klauen will, und vielleicht klingt es wirklich etwas komisch, aber das Problem ist, dass ich oft verdächtigt werde, obwohl nie etwas gestohlen habe...

Und es mag schon komisch klingen, wenn eine Gruppe 14 jähriger in den SM geht und da nur Kleinigkeiten kauft. Aber ich finde es einfach ziemlich beschissen, dass wir (die Jugendlichen von heute) als asozial eingestuft werden. Man traut uns zu, dass wir klauen usw.

Und das mit der Polizei ist nur, weil es blöd wäre, nur weil ich mich weigere meine tasche zu öffnen, irgendeine Strafe oder so bekomme.

Aber ich muss dir total Recht geben, dass alles etwas komisch klingt, was es aber ´nicht soll:-)

Schönes Wochenende und viele Grüße

mishiko  28.05.2012, 10:53
@user2370

mein lieber johannes! wie schon geschrieben, dir wollte ich in keinsterweise so etwas unterstellen!!

aber ich glaube die "gruppe", macht sich verdaechtigt, weil die menschen gerne pauschalisieren, und wie du richtig schreibst, ungerechteweise auch die jungen menschen, gerne als verdaechtige hinstellen. und dass ist ein absoluter, NO GO!

somit hast du auch das recht, dich verbal zu wehren und so etwas einfacht nicht zulassen!

und wenn du dir keine schuld bewußt bist, dann, wehrt dich nur, mein lieber junger freund, somit ist das recht auf deiner seite!

danke dir, dass du auch einsiehst, dass meine zeilen nicht DICH verletzen wollten, aber deine vielen fragen, die schon sehr in detail gingen, haben mich doch ein bischen nachdenklich gemacht.

bleibe so wie du bist! und hab auch ein wenig verstaendnis für mein mißtrauen. bitte!

dir alles liebe und viel erfolg in der schule, mit herzlichen grüßen, von der alten mishiko'!

p.s. herzlichen dank, für dein DH!!

user2370 
Fragesteller
 27.05.2012, 21:00

Bis jetzt habe ich die auch immer in meine Tasche schauen lassen, aber wieso sollte jemand etwas verbotenes machen dürfen, bzw. wieso sollte ich ihm/ihr genemigen, etwas verbotenes zu tun?

Du solltest Dein Handeln im Landen vorher überdenken.

Ich würde Dir raten, wenn Du in den Laden gehst und etwas einkaufst, dann benutzt Du einen Korb oder einen Einkaufswagen, auch wenn Du nur wenige Dinge kaufen willst. Falls Du überhaupt nichts einkaufst, dann gehst Du auch nicht mit Deinen Mitschüler in den Laden.

Natürlich kannst Du eine Taschenkontrolle verweigern, wenn die Verkäuferin es verlangt. Du kannst auch eine Taschenkontrolle und Durchsuchung durch einen Detektiv verweigern.

Falls im Verdachtsfall die Polizei gerufen wird, hast du die möglichkeit nachzufragen, ob Du verdächigt bist. Nachfragen soltest Du unbedingt. Falls Du nicht verdächtigt bist verweigerst Du eine Taschenkontrolle und eine Durchsuchung. gegenüber der Polizei bist Du verpflichet Angaben zu Deiner Person zu machen. Hast Du immer Deinen Ausweis dabei?

Und wenn Du überhaupt nicht aufgefordert wird zu warten bis die Polizei eintriffst, dann gehst Du. Das mußt Du nicht der Verkäuferin erklären.

Du solltest wirklich eine Strafanzeige direkt zur Staatsanwaltschaft schicken, wenn Du unberechtigt verdächtigt wurdest und an dem Verlassen des Ladens gehindert wirst.

user2370 
Fragesteller
 27.05.2012, 11:10

Ich gehe ja nur mit Freunden irgendwelche Getränke, z.B eine Cola und dazu ein Päckchen Kaugummi oder so. Ich mach ja keine Großeinkäufe.

Aber denkst du wirklich, dass wegen einem Schüler, wo noch nicht einmal Tatverdacht besteht, gleich die Polizei gerufen wird?

Ja ich habe meinen Ausweis immer dabei:-)

Muss ich wirklich gleich mit einer Strafanzeige zur Staatsanwaltschaft? Und kümmern die sich überhaupt um solche Kleinigkeiten?

Danke für deine Antwort:-)

user2492  27.05.2012, 13:06
@user2370

Wenn die Polizei gerufen wird, dann besteht Tatverdacht. Sonst macht es doch kein Sinn in die Tasche schauen zu wollen.

Die Strafanzeige wegen Nötigung reichst Du schriftlich bei der Staatsanwaltschaft an, weil wenn Du eine Anzeige bei der Polizei machen willst, hast Du ein Gespräch mit Polizeibeamten und eventl. wimmeln die Beamten Dich dann ab. So wirst Du keine Anzeige stellen können.

Da die Staatsanaltschaft verpflichtet ist jede Anzeige zu bearbeiten, bekomst Du auch einen Bescheid, wie die Staatsanwaltschaft sich entschieden hat. Selbstverständlich kümmern die sich auch um Kleinigkeiten. Du solltest soetwas aber nicht so häufig tun, weil bei der Staatsanwaltschaft auch viel schwerwiegende Dinge untersucht werden und zur Anklage gebracht werden. Also bevor ein Schwerverbrecher nach einer Tat davonkommt, verzichtest Du auf eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.

user2492  27.05.2012, 13:10
@user2492

Noch was, Du könntest ein Schmerzensgeld verlangen für eine unberechtigte Verdächtigung als Ladendieb. Das gab es schon und ein Gericht entschied, die Klägerin bekommt 2000,- DM, das sind heute etwa 1000,- Euro. OLG Frankfurt/Main (1 U 171/87)

Alles Gute und viel Glück

Ganz höflich sagen, dass dir das nicht Recht ist; Jugendliche wie du auch besonders schnell rot werden bei zb normalen Intimhygieneeinkäufen und dass das nur die Polizei bei begründetem Verdacht darf. Wenn jemand meint, du hättest geklaut, zeigst du gerne deinen Personalausweis vor, damit die Polizei dich dann aufsuchen kann. Da du wüsstest, dass du nicht geklaut hast, kann das ja nicht passieren.

Gegen deinen Willen im Geschäft festhalten, wenn niemand dich hat klauen sehen, ist auch nicht erlaubt. Hausverbot darf allerdings jederzeit ausgesprochen werden, auch ohne Grund. Ist ja deren Haus. Nur wenn die das bei jedem normalen Kunden machen würden, hätten sie bald keine Kunden mehr. Von daher wehr dich ruhig.

user2370 
Fragesteller
 27.05.2012, 10:22

Danke für die Antwort:-)

Anton96  04.06.2012, 18:07

In eine für die Öffentlichkeit zugänglichen Laden darf man nicht so ohne weitere ein Hausverbot aussprechen dazu bedarf es schon eines Fehlverhalten seitens des Kunden und dazugehört nicht sich auf sein Recht zu berufen.

entweder erklärst du ihr, das sie kein recht dazu hat, sondern nur bei verdacht, die polizei das darf und verweigerst die kontrolle oder machst es halt mit.

neulich hat bei mir bei lidl schon beim betreten der alarm krach gemacht und prompt beim rausgehen auch. die kassiererin hat dann gesagt, das es schon beim reingehen alarm gab und ob sie trotzdem in den rucksack gucken kann.

ich geh davon aus, das das netzwerkkabel, das ich dabei hatte, den alarm auslöste und finde das schon blöd, das man da als kunde und verkäufer blöd da steht.

du kannst sagen: mach ich nicht, dazu haben sie kein recht (egal was hier auf den schildern geschrieben steht).

du musst nicht warten, bis die polizei kommt. sie dürfen dich auch nicht festhalten - nur wenn man gesehen hat, WAS jemand eingesteckt hat, darf man ihn festhalten und die polizei holen.

nötigung wäre nur, wenn sie dich dann festhalten.

user2370 
Fragesteller
 27.05.2012, 10:12

Nötigung ist aber auch, wenn sie mich zwingen, die Tasche zu öffnen, oder nicht?

Schokolinda  27.05.2012, 10:18
@user2370

ja. aber fragen ist keine nötigung. erst wenn sie dir die tasche wegnehmen, oder dich beschimpfen und einschüchtern, damit du es tust.

StupidGirl  27.05.2012, 10:20
@user2370

Zwingen dürfen sie dich nicht, nur höflich bitten, mal einen Blick in die Tasche werfen zu dürfen. Und selbst dann kannst du nein sagen. Aber wozu der Stress? Du hast nichts zu verbergen, also lass sie doch gucken. Aber sobald sie anfängt darin rumzuwühlen würde ich Zirkus machen.

Schokolinda  27.05.2012, 11:56
@StupidGirl

mit der begründung "du hast ja nichts zu verbergen", könnte man den leuten auch sonstwo reingucken. das war ein guter grund, dieses "argument" zu verbieten.

StupidGirl  27.05.2012, 15:59
@Schokolinda

Welches Argument von wem?

Schokolinda  27.05.2012, 16:28
@StupidGirl

ok, ich erklär dir deine eigene antwort: DU meintest, x hätte nichts zu verbergen, also soll x sie doch gucken lassen. also hast DU (antwort auf "von wem?") "man hat nichts zu verbergen" als argument für die durchsuchung angeführt.

jetzt erkläre ich dir meine antwort: den faden kann man weiterspinnen und allerhand fordern z.b. körper- (aussen wie innen) und hausdurchsuchung, weil ein unschuldiger nichts zu verbergen habe - ausser seiner privatsphäre. dass das übergriffe aller art erlauben würde, wurde vor jahrzehnten klar. daher muss keiner seine unschuld beweisen, sondern es muss seine schuld bewiesen werden.

Orwelli  20.08.2015, 10:59
@StupidGirl

Warum muss man das Verhalten von Konzernen und Handelsketten stets als legal betrachten, obwohl es, wie im Falle der Taschenkontrolle,  offene Missachtung unserer Rechtsordnung und unseres Rechts ist? Warum dürfen sich Konzerne stets alles erlauben???

Schokolinda  21.08.2015, 13:10
@Orwelli

muss man nicht und dürfen sie nicht- wie ich in meinen Kommentaren geschrieben hatte.