beschuldigt geklaut zu haben! HILFE

11 Antworten

Die Sache ist die: die müssen DIR DEINE Schuld beweisen - nicht Du Deine Unschuld. Das bloße Auffinden der Gegenstände in Deiner Tasche ist noch KEIN Beweis, da Du deren Herkunft schlüssig erklären kannst. Wir leben in einem Rechtsstaat - nicht der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen, sondern es müssen Beweise für Deine Schuld her!

Kassenbon vorzeigen und die anderen brauchen auch Beweise

Nun, wenn du die Schminksachen öfters benutzt, werden sie ja auch schon leicht abgenutzt sein, also kannst du sie gar nicht kurzfristig geklaut haben. Und solange sie es dir nicht beweisen können, dass du geklaut hast (mal ehrlich, jeder hatte schonmal in einem Laden Waren dabei, die es dort gibt) gilt die Unschuldsvermutung. Anders: Im Zweifel für den Angeklagten. Da bräuchten sie schon Videobänder oder Augenzeugen, die dich klauen gesehen haben.

Du musst deine Unschuld nicht beweisen weil in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung gilt. Nimm zu dem Gespräch auf jeden Fall einen Zeugen mit und lern für die Zukunft daraus. Nimm also nichts mehr von zu Hause mit, dass bei euch aus dem Laden stammen könnte und wenn es sich nicht vermeiden lässt, lass dir vom diensthabenden Zuständigen per Datum mit Unterschrift auf dem Artikel bestätigen, dass dieser nicht aus dem Laden stammt (so macht man es üblicherweise im Resthandel).

Du musst nicht deine Unschuld beweisen , sondern sie müssen deine Schuld beweisen.