Taschenkontrolle vom "fremden"

7 Antworten

Taschenkontrollen dürfen nur von der Polizei vorgenommen werden, die Leute müßten also jemanden von der Polizei dabei haben. Die Begründung der Marktleute ist oberdämlich.Allerding glaube ich, dass dein Arbeitgeber ohne Polizei kontrollieren darf, aber nicht aus einer Laune heraus, sondern bei einem begründeten Verdacht.Sprecht doch mal in eurem Ladendarüber und eventuell auch mit anderen Verkaufseinrichtungen,den Mitarbeitern natürlich,ob die auch betroffen sind und wie die sich verhalten

nein, das darf nur die polizei und das auch nur, bei begründetem verdacht

nein, die können nicht sagen, du hast es geklaut, wenn du KASSENBONS hst.

taschenkontrollen sind bei verdacht durchaus erlaubt.

Kuno33  26.02.2013, 14:44

Das ist aber schon etwas weltfremd. Du kannst ja nicht von allen Gebrauchsgegenständen die Kassenzettel immer bei Dir haben!

Antwortbaer  26.02.2013, 14:46
@Kuno33

??

wenn sie "gebraucht" sind, dann sieht man das. für mich gehts um die TAGESEINKÄUFE, die sie getätigt hat in der markthalle..

Du musst niemand in deine Taschen schauen lassen ob Chef oder sonst irgendjemand. Wenn irgendwer einen Verdacht hat dann muss diese Person die Polizei Zuhilfe holen.

Nein du kannst sie verweigern, ! und wenn die Sicherheitsmitarbeiter sagen du MUSS sie zeigen dann lügen sie, du musst gar nichts das Ding ist halt du machst dich da durch verdächtigt,etwas geklaut zu deshalb. Lass sie doch einfach rein schauen ich mein die machen das ja nicht weil es ihnen Spaß macht ,und sie dir eins rein drücken wollen, sondern weil sie ihren Job machen müssen. Und da gehört das nun mal dazu deshalb nehm das ganze einfach nicht so ernst und lass sie ihre arbeit eledigen.

Liebe grüße