Tasche auf Sportplatz geklaut, versicherung?

5 Antworten

Tendenz ehr nein.

Leistung über die Außenversicherung deiner Hausratversicherung bedingt i.d.R., dass dem Diebstahl ein Einbruchsereignis vorausgeht, sich also jemand durch Anwendung von Gewalt gegen einen Schließmechanismus rechtswidrig Zugang verschafft.

Über eine Haftpflicht des Sportplatzbetreibers würde ich nicht nachdenken. Wenn die Tasche nicht verschlossen im Spint war oder für die Verwahrung ein Entgelt berechnet wurde, dürfte kein Anspruch deinerseits bestehen.

Hast du den Diebstahl zur Anzeige gebracht?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Einer Bekannten und weiteren Schwimmbadbesuchern sind Wertsachen aus den abgeschlossenen Spinden gestohlen worden. Alle Spinde standen offen, aber es waren keine Einbruchspuren zu finden.

Die geleerten Brieftaschen fand man in Vorgärten und Mülltonnen im Umkreis wieder. Weder die private Versicherung, noch die der Stadt als Betreiber des Bades ist für den Schaden aufgekommen.

Das Diebesgut muss also sichtbar gewaltsam entnommen worden sein, sonst bleibt man auf dem Schaden sitzen.

Aus Deinen Anmerkungen geht hervor, dass der Sachverhalt kein Einbruch war, eher ein unbefugtes betreten. Damit ist die Hausratversicherung raus und andere Verträge gibt es dafür nicht.
Du bleibst ergo auf dem Schaden "sitzen".

Eher unwahrscheinlich.

Die Tasche war ja für Andere trotzdem zugänglich. Oder warst du komplett allein auf dem Gelände?

bloom13 
Fragesteller
 22.04.2022, 10:58

Die Tasche lag dort ohne das jemand dort war. Also jemand hat die vor die Kabine gelegt und hat abgeschlossen, damit ich die später holen könnte

Rolajamo  22.04.2022, 11:00
@bloom13

Das wird keine Versicherung zahlen.

Hängt vom Einzelfall ab - vor allem, wie schwer es für Unbefugte ist, den Sportplatz trotzdem zu betreten, ob dafür Gewalt angewandt werden musste, ...

bloom13 
Fragesteller
 22.04.2022, 10:59

Gewalt nicht, nein, man könnte theoretisch über einen Zaun klettern, aber ist auch weder leicht noch legal..

HugoHustensaft  22.04.2022, 11:02
@bloom13

Irgendwie muss der Dieb aber auf das und wieder vom Gelände gekommen sein - wenn das so einfach ist, dass man damit rechnen muss, wird die Versicherung wegen Fahrlässigkeit nicht zahlen, reden wir über einen faktisch abgeschlossenen Raum, stehen die Chancen besser (gleichwohl nicht zwingend), dass man das aus Kulanz bezahlt (aus Verpflichtung nur im Einzelfall denkbar), denke daran, dass auch Gartenmöbel, die nicht angeschlossen sind, üblicherweise nicht versichert sind.