Darf TARGOBANK Rücklastschrift gebühren berechnen?

3 Antworten

Ja, die Bank darf von dir eine Gebühr verlangen dafür, dass sie dich per Brief benachrichtigt. §675o BGB Absatz 1, letzter Satz.

Der Bundesgerichtshof hat aber schon 2012 bestätigt, dass diese Gebühr angemessen sein muss und zudem gilt das nur für Lastschriften bei vorliegendem Mandat bzw. einem Zahlungsauftrag! Aktenzeichen XI ZR 290/11 beispielsweise ab Randziffer 42.

Insofern wäre A) zu klären, ob in deinem Vertrag oder in den AGB wirklich eine Gebühr von 2,50€ vereinbart wurde und B) wäre zu klären, ob das dann nicht zu hoch wäre. Denn 2,50€ für einen vollautomatisierten Benachrichtigungsbrief ist nicht angemessen.

Ist dieses so in Ordnung und hätte die Bank nicht alles in einem Brief verpacken können?

Es sind 3 Buchungen und für die 3 Buchungen kann sie Geld verlangen.

Laut diversene Foren dürfen Banken seit Juni 2014 doch keine Rücklastschrift gebühren berechnen oder?

Ich glaube du hast die Urteile nicht richtig verstanden. Der Abbuchende darf sehr wohl den ihm entstandenen Schaden (3,65 € pauschal oder genau abgerechnet) erstattet verlangt haben.

Deine Bank darf auch Kosten für die Unterrichtung hierüber verlangen (leider), SEPA sei dank.

Die Hauptpflicht deines Arbeitgebers ist das pünktliche Überweisen des Lohns. Wenn dir durch verspätetet Überweisung ein Schaden entsteht, verlange diesen ersetzt.

Drei Vorgänge , drei Rechnungen , ganz normal . Die Mitarbeiter brauchen auch Gehalt am Ultimo.

Die Mitarbeiter brauchen auch Gehalt am Ultimo.

Bei deiner Bank tragen die Mitarbeiter noch einzeln die Briefe zur Post?