Kann nach einer Rücklastschrift die Verbraucherinsolvenz beendet werden?

3 Antworten

Hallo,

es geht ja hier im Forum immer das Gerücht um, dass man in der Privatinsolvenz keine neuen Schulden machen darf. Was natürlich nicht stimmt. Jede Telefonrechnung oder jede Stromrechnung sind im Prinzip neue Schulden.

Solange neue Forderungen immer beglichen werden, ist es kein Problem. Auch die Rücklastschrift ist noch kein Problem, solange der Kaufland damit kein gerichtliches Mahnverfahren startet. Und selbst das wäre noch kein Problem, solange das die anderen Schuldner nicht erfahren.

Ich würde aber vorher dort anrufen, weil die meisten Lastschriften ohne Beleg nicht verbuchen können. Einfach dort anrufen und fragen, wie Du die Rücklastschrift ausgleichen sollst.

Damit sollte es erledigt sein.

Viel Glück

Lunashine  25.12.2016, 19:20

Warum wäre es denn Deiner Meinung nach schlimm, wenn die InsGläubiger von Neuverbindlichkeiten erfahren würden? 🤔

DwarfEnt  28.12.2016, 15:20
@Lunashine

Hallo,

es ist nicht nach "meiner Meinung" schlimm, sondern für das laufende Verfahren.

Wie ich schon geschrieben habe, sind neue Schulden im laufenden Verfahren kein Problem, solange sie beglichen werden. Kommt es zu einem Mahnbescheid oder Titel, weil sie nicht beglichen werden, dann werden sie erstmal nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.

Erfährt ein Gläubiger davon, kann er bei Gericht beantragen, dass überhaupt keine Restschuldbefreiung ausgesprochen wird. Daher ist es für das laufende Verfahren natürlich ungünstig, wenn man neue Schulden macht, nicht bezahlt UND ein Gläubiger davon erfährt.

LG

wird dadurch sofort das Insolvensverfahren eingestellt?

Nein

Oder habte ich noch die Möglichkeit den offenn Betrag bei Kaufland zu überweisen?

Solltest du tun. Zusammen mit weiteren 5€ für die Rücklastschriftgebühr.

Du musst dich ohnehin um neue Schulden kümmern. Die haben erst mal nichts mit der laufenden Insolvenz zu tun.

Nein. Geh zu Kaufland oder ruf an, begleiche den offenen Posten schnellstmöglich und der Fall ist erledigt.