Tätigkeit als Honorarkraft während Krankengeldbezug

9 Antworten

Das wäre kuristisch sehr delikat. Man könnte Dir vorwerfen, dass Du die Krankenkasse betrügst, wenn es herauskommt. Als Honorarkraft wirst Du üblicherweise nirgendwo gemeldet. Aber es wäre möglicherweise Betrug. Wie sollte man es denn begründen, dass Du einerseits arbeitsunfähig bist und andererseits freiberuflich arbeitest?

Und jetzt wird hier eine Idee zum KK-Betrug gesucht ??? Wenn es auf die paar Kröten von ggf. heut dem 18.03. ankommt dann, naja.....

Wenn du krankgeschrieben bist, darfst du gar nicht arbeiten, sonst bist du nicht krankenversichert

Guten Tag, ich habe auch Fragen zu diesem Thema. Wenn es bei der Krankschreibung um eine psychische Erkrankung geht und man beispielsweise durch die Tätigkeit als Nachhilfelehrkraft (im Honorarvertrag) mit nur wenigen Stunden in der Woche das Gefühl bekommt, hilfreich zu sein, dann ist es doch gesundheitsfördernd, oder?

Als Betrug würde ich das dann nicht bezeichnen...

Ich frage mich auch, ob sich bei erneuter Krankschreibung die Berechnungsgrundlage für das Krankengeld ändert, wenn man zwischendurch nur die Honorartätigkeit ausgeübt hat.

Entweder man ist krank oder geht einer Arbeit nach. Beides zu gleicher Zeit geht nicht.