Krankengeld bei überschneidung zweier Krankheiten?

6 Antworten

Habe ich weiteren Anspruch auf Krankengeld, da ich ja überschneidend an einer anderen Krankheit erkrankt bin?

Ja!

Wenn die zweite Erkrankung - auch wenn es sich um eine neue handelt, die nicht mit der ersten in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang steht - in direktem Anschluss an die erste Erkrankung oder (wie ein Deinem Fall) noch während der ersten Erkrankung auftritt, dann werden beide Erkrankungen als zusammenhängender Erkrankungszeitraum betrachtet.

Du musst also praktisch so behandelt werden, als würde die erste Erkrankung weiterhin andauern, womit also auch weiterhin Anspruch auf Krankengeld besteht

Womit begründet die Krankenkasse ihre Ablehnung (über die man sich grundsätzlich nicht wundern sollte - wie Krankenkassen nun einmal so sind!) denn?

Die KK begründet es garnicht, sie hat die neue Krankheit (die Grundverschieden zu ersten ist) nur einfach nicht akzeptiert, und zahlt wie gesagt auch seit dem 22.09. einfach nicht mehr, obwohl die neuen Krankenmeldungen dort eingereicht wurden.

Wie komme ich an mein Krankengeld?

@HerbertWandel

Hast Du mit denen gesprochen, ihnen mal "die Hölle heiß gemacht" oder wenigstens nach einer Begründung gefragt?

Wenn sich überhaupt nichts tut, sie sich weiterhin querstellt, solltest Du mit einer Klage drohen - und musst im schlimmsten Fall tatsächlich vor dem Sozialgericht klagen.

@Familiengerd

Ich habe mittlerweile mit Klage gedroht, aber das lässt die kalt. Es ist ja scheinbar eindeutig, das mir Krankengeld zusteht, aber es wird einfach nicht gezahlt. Was ist das für ein unseriöses Verhalten von einer solventen Krankenkasse?

@HerbertWandel

Welche Kasse ist das denn , Anzeige wegen unterlassende Hilfeleistung stellen Oneline Internet .

@BirgitUksahs
Anzeige wegen unterlassende Hilfeleistung stellen

Unterlassene Hilfeleistung????

@Familiengerd

Wenn Krankenkasse kein Krankengeld zahlt z . B bei 2 verschiedenen Fachbereichen .

@BirgitUksahs

Wie kommst Du denn nur auf den Straftatbestand "unterlassene Hilfeleistung"??

Und was für "Fachbereich"?

Hallo,
es kommt bei Dir darauf an wann die MDK-Begutachtung war. Bist Du vor Eintritt der 2. Krankheit vom MDK untersucht worden und er hat deswegen das AU-Ende auf den 22. festgelegt, wusste also nichts vom Eintritt einer hinzugetretenen Erkrankung, hast Du Anspruch auf Weiterzahlung des KG. Maßgeblich hier, der MDH hat nur die 1. Krankheit beurteilt. Also hast Du bei Hinzutritt der 2. Erkrankung sofern sie Arbeitsunfähigkeit verursacht Anspruch auf Weiterzahlung. Bist Du jedoch vom MDK begutachtet worden und er kannte den Hinzutritt der 2. Erkrankung hast Du keinen verlängerten Anspruch mehr. Der KK musst Du gar nichts beweisen; berufe Dich auf Hinzutritt einer AU-bedingten Erkrankung und schreibe sofort an die Widerspruchsstelle, drohe sofort mit Sozialgerichtsanzeige (kostenlos für Dich). Ferner sofort anzeigen dass Du Schadenersatz in Form von Zinsen aufgrund fehlender Zahlungen fordern wirst. LG

Was tun wenn Krankenkasse mit Vorkasse gemeinsame Sache machen um zu schaden um sich vor dem Krankengeldzahlung zu drücken eine Freundin hat das Problem jetzt .

MDK machen nach Aktenlage , was rechtswidrig ist welcher Weg , sollte man dann gehen?!

wurde die neue Erkrankung beim MDK berücksichtigt?

ist die neue Erkrankung grundverschieden von der ersten Erkrankung?

mit welcher Begründung lehnt die Krankenkasse die Fortzahlung ab? beruft sie sich nur auf den MDK? womit wir wieder bei Frage 1 wären.

Der MDK hat mich nur wegen der ersten Krankheit wieder gesundgeschrieben, die zweite Krankheit wurde dort bis jetzt nicht berücksichtigt. Die beiden Erkrankungen sind grundverschieden.

Eine Begründung der Krankenkasse, warum für die weitere Krankheit nicht gezahlt wird, habe ich nicht erhalten.

@HerbertWandel

dann solltest du Widerspruch gegen die Einstellung der Krankengeldzahlung einlegen und um eine neue Begutachtung durch den MDK unter Berücksichtigung der neuen Erkrankung bitten. hole dir deinen Arzt mit ins Boot. er soll dazu selbst auch eine Stellungnahme schreiben.

ist die neue Erkrankung grundverschieden von der ersten Erkrankung?

Das spielt für den konkreten Fall keine Rolle.

Bei einer hinzugekommen Krankheit verlängert sich der Anspruch nicht. Du hast echt einen dummen Fehler gemacht. Hättest du nur einen Tag gearbeitet, hättest du Anspruch. Bei einer Überschneidung leider nicht.

Es ist ja eine Neue Krankheit, ich denke mal die erneuten 6. Wochen bekommst du vonseiten Arbeitgeber den Lohn und dann sollte es im Regelfall die Krankenkasse wieder übernehmen.

Das ist in diesem Fall falsch, weil die zweite Erkrankung während der ersten eingetreten ist und beide Erkrankungen dann als ein zusammenhängender Erkrankungszeitraum betrachtet werden.