400 Euro Job machen obwohl Krankgeschrieben?

11 Antworten

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Ganz so einfach wie die meisten Antworten hier kann man es sich eigentlich nicht machen.

Krankgeschrieben = arbeitsunfähig.

Unter bestimmten Umständen kann es nun möglich sein, dass du für den Hauptjob arbeitsunfähig bist, für den Nebenjob jedoch noch nicht,

Beispiel: du bist arbeitsunfähig geschrieben worden wegen einem verstauchten Fuß - bist hauptberuflich Paketbote und nebenberuflich arbeitest du als Callcenteragent.

Im Regelfalle jedoch bedeitet eine aAbeitsunfähigkeit jedoch tatsächlich auch arbeitsunfähig.

Dann müßte er zunächst einmal seine Arbeitskraft seinem Hauptarbeitgeber anbieten und dieser ihn entsprechend anderweitig einsetzen! Stichwort Wiedereingliederung! Außerdem muß der Hauptarbeitgeber der Aufnahme einer Nebentätigkeit zustimmen! Sich in der durch die Krankschreibung freien Zeit etwas dazuzuverdienen ist schlichtweg Betrug und rechtfertigt eine fristlose Kündigung!

@WeVau

Dann rechtfertigt es eben eine Fristlose im Wiederholungsfall.

Es ist Betrug! Und belastet das Arbeitsverhältnis beträchtlich. Auf diese Gerichtsentscheidung würde ich nicht bauen.

Zunächst einmal muss der Hauptarbeitgeber einer Nebentätigkeit zustimmen. Wenn Du gesundheitlich in der Lage bist, Arbeit zu leisten, dann must Du Deine Arbeitskraft erstmal dem Hauptarbeitgeber anbieten. Der kann Dir dann vorübergehend andere Aufgaben übertragen. Die Kasse wird mit dem AG eine Wiedereingliederung konzepieren. Außerdem solltest Du bedenken, dass Du in keinster Weise versichert bist, sollte während dem Nebenjob irgendetwas passieren! Das was Du vorhast ist letztendlich Erschleichung von Sozialleistungen und Betrug und das wird nicht nur mit einer fristlosen Kündigung bestraft!

Es ist nicht erlaubt nebenbei zu arbeiten wenn man krank geschrieben ist und auch noch Krankengeld bezieht!

Ob die das mitbekommen?

Arbeitsämter und Ordnungsämter führen oft unangemeldet Kontrollen in Betrieben durch.

Da werden Deine Daten geprüft und an die Arge und anderen Träger weitergeleitet.

Außerdem kann es ja sein das Dir während des Nebenjobs ein Unfall passiert und Du operiert werden musst,du warst bewustlos und ein Rettungswagen hat Dich abgeholt.

Die Sanitäter fragen die Leute was passiert ist und die geben z.B . an Du hättest am Platz XY gearbeitet.

Das wird schön notiert und später bekommst Du Rechnung von der Krankenkasse.

Du darfst alles zurückzahlen.

Du "schuldest" deinem Arbeitgeber vertraglich deine Arbeitsleistung! Wenn du "Kasse" machst und nebenher arbeitest, riskierst du die Kündigung von Arbeitgeber UND Krankenkasse!

krankenkassen können einem nicht kündigen.

Das kommt auf die Art der Krankheit und auf deine Tätigkeit an. Eigentlich ist wohl klar, dass sich Krankengeldbezug und Arbeiten gehen ausschließen. Wenn du z.B. auf dem Bau schwehr körperlich arbeitest und das krankheitsbedingt nicht kannst, ist es u.U. möglich dennoch im Hotel als Portier zu arbeiten.