T-Shirt design Urheberrecht

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Markengesetz § 14 Absatz 2 sagt: "(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr ...": http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__14.html

Falls du "auf einer öffentlichen Veranstaltung" nicht "im geschäftlichen Verkehr" tätig wirst, kannst du dich mit geschützten Marken spicken von Kopf bis Fuß.

Rumlungern und Zuhören wäre also harmlos. Anpreisen und in Verkehr Bringen (Verkaufen, Verschenken, Verleihen usw.) des Shirts hingegen nicht mehr.

Eine öffentliche Aufführung des Shirts mit dem geschützten Logo - z. B. auf einer Bühne - sollte in der Regel auch noch harmlos sein.

Gruß aus Berlin, Gerd

Darfst du nicht ;) Eigentlich dürften sie das T-Shirt nichtmal drucken sonst machen sie sich selbst strafbar ;)

F U C K !

Zitat Dieter Nuhr

Wer keine Ahnung hat, der soll einfach mal die Fresse halten

@stelari

Besser kann man diese Antwort nicht kommentieren ;-)

Das Urheberrecht ist hier völlig außen vor, denn Logos unterliegen regelmäßig nicht dem Schutz dessen. Ein markenrechtlicher Schutz liegt nur dann vor, wenn es auch als Marke (Bildmarke) eingetragen ist und ein Verstoß gegen den Markenschutz kann es nur geben, wenn dies im geschäftlichen Verkehr wiedergegeben wird.

Somit interessiert sich für dein Logo auf dem T-Shirt absolut niemand

Wenn die nationale trademark registrierung in dem Land in welchem du das tun willst vorhanden ist dann eigentlich nicht, glaube aber kaum dass die sich um sone pipikacka scheren