Reicht es ein Logo zu Spiegeln um es verwenden zu dürfen.

6 Antworten

Ein Logo kann geschützt sein als

  1. "4. Werke der bildenden Künste" im Sinne von Urheberrechts-Gesetz (UrhG) § 2
  2. Marke (a Bildmarke, b Wort-Bild-Marie) im Sinne von Markengesetz § 4
  3. beides
  4. keins von beidem

Bei einem schlichten Scherenschnitt einer Möwe ist Nr. 1 sehr unwahrscheinlich mangels Schöpfungshöhe, und Nr. 2 a) ist auch nicht sehr wahrscheinlich mangels Unterscheidungskraft.

Nr. 2 b) ist aber sehr wahrscheinlich, also mit dem Markennamen unter dem Vogel. Die Chance, ohne Name gegen das Markenrecht zu verstoßen, erscheint mir also erheblich geringer.

Zudem ist nicht jede Verwendung einer geschützten Marke untersagt, sondern nur eine geschäftsmäßige bzw. im geschäftlichen Verkehr, siehe Markengesetz § 14: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/

Das könnte dann der Fall sein, wenn mit dieser Marke zu einem Klassenereignis öffentlich aufgerufen wird. Das kann dann der Fall sein, wenn mit dieser Kleidung eine geschäftliche Handlung vorgenommen wird: Verkauf der Kleidung oder sonst einer Ware oder Dienstleistung, Werbung für dieses.

Das Fahren in Bussen und das Besichtigen von Burgen und das Saufen von Bier in Kleidung mit geschützten Marken ohne Zustimmung des Inhabers der Marke ist aber m. E. nicht untersagt laut § 14!

(Falls es das aber doch wäre, nützt eine Verfremdung des Logos nur etwas, wenn danach nicht mehr "für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird", schreibt § 14 in Absatz 2 Nr. 2.)

Gruß aus Berlin, Gerd

würde es reichen das man diese Spiegelt um das Urheberrecht nicht zu verletzen

Nein, das reicht nicht.

Lass es lieber sein, denn auch sehr beliebte Unternehmen, wie Apple, werden bei vermeintlichen Urheberrechtssverletzungen juistisch sehr aggressiv. Ein Beispiel: Apple hat das Café Apfelkind (glücklicherweise erolglos) angeklagt, da es seine Ehre verletzt sah. Lange Rede, kurzer Sinn, Unternehmen gehen sehr schnell vor Gericht und das möchte ich euch nicht wünschen. Aber ihr könnt ja irgendein anderes Möwensymbol nehmen, das nicht zu ähnlich ist.

  • Nein, Spiegel, Drehen, Verzerren, Einfärben und dergleichen reichen natürlich NICHT aus, um das Urheberrecht zu umgehen.
  • Gerade bekannte Marken solltet Ihr ganz strikt vermeiden, da der Ärger dort quasi vorprogrammiert ist. Lasst das sein!
  • Es gibt im Internet doch genug freie Icons und Logos, bei denen man keine Angst wegen des Urheberrechts haben muss. Oder einer von euch zeichnet so etwas schnell selbst. Etwas Phantasie und schon ist alles einfach und sicher.

Nein, Spiegeln reicht nicht. Ich wäre mit so bekannten Logos wie Hollister sehr vorsichtig.