Stundenweise krankschreiben?

6 Antworten

Ich denke dies geht nicht, entweder ist der Arbeitnehmer abeitsfähig oder arbeitsunfähig. Aber oft ist es so, dass der Arbeitnehmer 3 Tage im Jahr so arbeitsunfähig zu Hause bleiben kann, ohne Bescheinigung. so kann man ja nachträglich den eigentlich AU-Tag doch noch als arbeitsfähig bestreiten und notgedrungen dies über Überstunden-Abgeltung regulieren. Wenn dies nicht zu oft vorkommt, sollte auch der Arbeitgeber nichts dagegen haben, und oft ist derb Arztb auch bereit - im Fall des Falles, einen Tag zurück datieren sollte doch eine AU-Bescheinigung notwendig sein

Eine Krankmeldung gibt immer nur die voraussichtliche Dauer der Erkrankung an. Das hindert den Patienten nicht daran, früher wieder gesund zu werden. Der Chef kann erlauben, dass er wieder arbeitet, sofern keine Anzeichen dafür bestehen, dass es ihm nicht zumutbar ist. Die Wirksamkeit der Krankmeldung erlischt damit. Wenn der Beschäftigte für diese Zeit in der Personalbuchführung als anwesend geführt wird, gibt es auch keine Probleme mit der Versicherung, auch wenn das immer wieder behauptet wird.

Allerdings halte ich solchen übertriebenen Arbeitswillen für fragwürdig. Und nicht nur ich tu das. Google mal unter dem Begriff "Präsentismus".

PeterSchu  30.11.2011, 23:37

Ergänzung: wer eine Nacht lang das Porzellan umarmt, ist am nächsten Nachmittag vermutlich noch nicht ohne Krankheitserreger, auch wenn er sich besser fühlt. Ist der Firma damit gedient, wenn er dann Kunden oder Kollegen infiziert?

  1. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt immer für ganze Tage, eine stundenweise Arbeitsunfähigkeit ist im SGB bzw. Lohnfortzahlungsgesetz nicht vorgesehen.

  2. Für eine AU, die nicht länger als drei Tage besteht, benötigt man i.d.R. gar keine AU-Bescheinigung (außer, wenn es von der Firma angekündigtermaßen verlangt wird).

  3. Ein Arbeitnehmer, der vom Arzt eine AU-Bescheinigung erhalten hat, darf trotzdem arbeiten, wenn er vor Ablauf der AU-Bescheinigung objektiv wieder gesund, bzw. arbeitsfähig ist. Ein Verlust des Versicherungsschutzes droht nicht.

  4. Bei kurzer Erkrankung darf die Firma nicht verlangen, dass für die Fehlzeit ein Ausgleich aus dem Zeitkonto verrechnet wird.

Also: alle deine Aufgezählten Alternativen sind falsch. Der Arbeitgeber bekommt entweder keine AU oder er bekommt eine AU für den ganzen Tag. In beiden Fällen kann er nach einigen Stunden wieder zur Arbeit gehen, wenn er sich wieder wohl fühlt. In keinem Fall verliert er den Versicherungsschutz.

Soweit ich weiß, ist eine Krankschreibung immer für einen ganzen Tag, ABER: wenn man sich wieder besser fühlt, darf man arbeiten- alledings auf eigenem Risiko. Aus Sicht der Krankenkasse: Baust du einen Unfall, weil du noch/ wieder krank bist, übernimmt sie die Kosten nicht.

Da aber die Krankenkasse eh erst nach 3 Tagen zahlt (auch den Lohn), ist das hier mal egal.

Andere Frage: Kannst du nicht den halben Tag "Home Office" nennen?

Ich gehe mal davon aus das er keine Krankmeldung vom Arzt hat. Also kann er wenn es ihm wieder gut geht arbeiten gehen. Firma wird ihm wohl dann einen halben Tag anrechnen als krank.