Studentenjob Kellnern - Gewerbe anmelden?

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ja, das wäre scheinselbständig. von einem geldgeber darf man nur maximal 80% seines einkommens erhalten. dass an verschiedenen orten gearbeitet wird, spielt keine rolle. es ist ja der selbe, der bezahlt. lass mich raten: das gehalt ist aber ganz normal, oder? wenn man selbständig arbeitet, sollte man deutlich mehr stundenlohn nehmen als ein angestellter, weil man sämtliche versicherungen selber bezahlt, keinen feiertagslohn und urlaub bekommt und im krankenfall auch kein geld. der höhere stundenlohn sollte dies alles ausgleichen.

das hauptberufliche Kellner immer öfter in die Selbständigkeit gezwungen werden, ist leider Fakt. Bei Studenten ist es eher ungewöhnlich und unnötig. Kurzfristige Ferienjobs sind sozialversicherungsfrei. Das heißt: Die Schüler und Studenten bekommen von ihrer Entlohnung keine Beiträge abgezogen für Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Dabei ist es gleich, wie viel der Ferienjobber verdient. Einzige Voraussetzung: Die Beschäftigung dauert von vornherein nicht länger als 50 Arbeitstage im Jahr oder zwei Monate, wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert. Ob das Zeitbudget an einem Stück oder über die Ferien verteilt in Anspruch genommen wird, ist egal. Mehrere Jobs dieser Art in einem Kalenderjahr werden zusammengerechnet. Studenten, die ihrem Chef eine Lohnsteuerkarte geben, bekommen meist ihr Geld ohne Abzüge. Es ist deshalb vorteilhaft, sich eine Lohnsteuerkarte kostenfrei vom Einwohnermeldeamt der Gemeinde zu holen. Zwar sind Ferienjobber wie andere Arbeitnehmer lohnsteuerpflichtig, die Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag behält der Arbeitgeber erst einmal ein. In der Regel werden die Abzüge aber über die Einkommenssteuererklärung wieder zurück erstattet. In der Steuerklasse I, die typisch für junge Leute ist, wird Steuer erst ab einem Lohn von 8004 Euro fällig. Diese Summe wird von den meisten Ferienjobbern nicht erreicht. Ohne Lohnsteuerkarte zieht der Chef pauschal 25 Prozent vom Lohn ab und reicht sie ans Finanzamt weiter. Irgendwie ist der Vorschlag Deines "Arbeitgebers" unseriös. Und Du hast Recht, es wäre eine Scheinselbständigkeit!!

Wenn du deine Arbeitskraft in Rechnung stellst, steht auf der Rechnung der jeweilige Betrieb, da es sich ja anscheinend um verschiedene Locations handelt, wäre es möglich, wenn diese auch unabhängig voneinander sind...oder aber dein Auftraggeber dreht es so hin, dass sie als verschiedene Arbeitsstätten auftreten...den Gewerbeschein bekommst du beim Gewerbeamt und kostet 26.-, du brauchst aber auch noch einen Gesundheitspass...allerdings solltest du unter diesen Voraussetzungen nicht unter 9.- arbeiten, auf der rechnung sollte auch stehen, dass du von der Sonderreglung für Kleinunternehmer gebrauch machst und keine Steuern ausweist...diesen Punkt solltest du unbedingt vorher mit deinem Auftraggeber klären...

Quatsch mit Sauce. Ich kann mir gerade noch vorstellen, das Dein Arbeitgeber Dich oder die Steuern abzocken möchte, aber bei aller Liebe... So ein beklingeltes Angebot habe ich in der Gastronomie auch noch nie gehört bei solchen Kleinigkeiten. Ok, bei Catering lasse ich mir das noch eingehen..

Bei max. 400 Euro im Monat würde ich sowas nur als Minijob machen. Aber auch bei mehr. Außerdem hast Du dann keine Kündigungsfrist und kannst nach Belieben angefordert, aber auch wieder entbehrt werden.