Kann ich ein Zweitwohnsitz im Kinderzimmer anmelden?
Ich werde von meiner Großmutter ein Wohnhaus geschenkt bekommen. In dieses Wohnhaus möchte ich, nach den abgeschlossenen Renovierungsarbeiten, umziehen. Ich wohne derzeit in der gleichen Gemeinde und in der gleichen Strasse bei meinen Eltern in meinen "Kinderzimmer".
Nach der abgeschlossenen Renovierung möchte ich meinen Erstwohnsitz in das geschenkte Wohnhaus verlegen und als Zweitwohnsitz das Kinderzimmern in meinen Elternhaus angeben.
Zu diesem Fall habe ich noch einige Fragen:
1.) Wäre dieser Vorgang so möglich?
2.) Würden für mich für den Nebenwohnsitz Zweitwohnungssteuer anfallen (wenn diese Gemeinde diese Steuer erhebt), wenn ich Erst- & Zweitwohnsitz in der selben Gemeinde habe und am Zweitwohnsitz mietfrei im Kinderzimmer übernachte?
3.) Muss ich für den Nebenwohnsitz, sprich für mein Kinderzimmer, auch GEZ-Gebühren bezahlen, auch wenn das Zimmer in der Wohnung der Eltern liegt und diese für die Wohnung bereits GEZ-Gebühr zahlen?
Danke!
3 Antworten
Welchen Sinn soll denn dieser Vorgang haben?
Die Sache macht jedenfalls auf den ersten Blick keinen großen Sinn. Warum willst du innerhalb der gleichen Straße einer Gemeinde 2 Wohnsitze?
In rein rechtlicher Sicht ist unter dem Zweitwohnsitz jeder Wohnsitz zu verstehen, der nicht Hauptwohnsitz einer Person ist. Dabei kommt es nur auf die Adresse an, unter der du dich anmeldest. Ob du ein ganzes Haus, eine Wohnung oder nur ein Zimmer bewohnst, ist dabei egal.
Rechtlich kommt es nicht darauf an, wo der Zweitwohnsitz liegt. Daher ist es grundsätzlich auch möglich, innerhalb derselben Gemeinde zwei Wohnsitze anzumelden. Dabei ist Hauptwohnsitz derjenige Wohnsitz, an dem du dich hauptsächlich aufhältst. Dies wäre in deinem Fall wohl das künftige Haus und der Zweitwohnsitz kann dann bei deinen Eltern sein.
Den Nebenwohnsitz bzw. dessen Adresse musst du bei deinem zuständigen Meldeamt anmelden. Im Normalfall brauchst du nicht anzugeben, warum du einen solchen Zweitwohnsitz anmelden willst.
Wenn in der Gemeinde eine Zweitwohnungssteuer erhoben wird, wird dich das auch treffen, weil es grundsätzlich nicht darauf ankommt, wo die Hauptwohnung liegt.
Warum willst du überhaupt einen Zweitwohnsitz anmelden?
.... Versicherungsbeiträge werden berechnet an die Erstwohnung, denn die steht ja in den Papieren.
Dieses hat etwas mit Leasingfahrzeugen und der Versicherung zu tun.