ALG I - kann ich trotzdem auf Rechnung arbeiten?

4 Antworten

Moin,

Wenn du ne Gewerbeanmeldung in Erwägung ziehst, sollteste mal über n Existenzgründungszuschuss nachdenken.

Drundsätzlich ist es aber egal, aus welchen Einkünften du deinen anzurechnenden Zuverdienst generierst.

Angerechnet wird ja nur das, was du rein Netto aus dem Gewerbe raus holst, also quasi das, was du nach Aldi bringen kannst.

Lese ich da richtig? bei 15 Std/Woche kriegste 200€/Monat?

Das ist absoluter NEPP.

Dann würdest du für 3,30€ Brutto auf Rechnung arbeiten.

Das ist unmöglich.

Dafor gibts nichtmal n rumänischen Schwarzarbeiter.

Gurgel mal, wie sich Lohnkosten zusammen setzen.

Selbst dann, wenn du für die 200€ 15 Std arbeiten müsstest, geht das nicht.

Bedenke auch, das du, anders wie bei nem Arbeitsverhältnis in der Gewährleistung stehst.

Vom Problem der Scheinselbststämdigleit mal abgesehen.

Wenn du für 3,30€/Std was auf rechnung machst, kannste hier auch was machen.

Für 3,30€/std auf Rechnung wäre ich gerne dein Auftraggeber.

Ich hätte dann soo viel Aufträge für dich, dass du locker 2500€/Mon verdienen könntest.

Naja, OK, dann musste jeden Tag ran, 24 Std/Tsg u Mittag durchmachen, sind 25 Std/Tag.

Spass beiseite.

Lass das bloß bleiben, das is Nepp.

Wenn du auf Rechnung losgehst musste,wenn du ohne Wekzeiuge usw, quasi wie n Leiharbeiter, losgehst mindestens 20€/Std +Mwst berechnen.

Danke für die Antwort. Ich bekomme dort 8 Euro die Stunde, als "Nebenverdienst".. wenn ich dort als Festangestellte reinrutsche auch mehr. Hatte mich in meiner Frage vielleicht nicht ganz deutlich ausgedrückt. Ich meinte, dass ich nicht mehr als 15 Std. arbeite (Zahl die vom AA festgelegt wurde).. immer so viele stunden, dass ich ca. auf 200 euro käme..

Die wollen sich nur die Abgaben an die Bundesknappschaft sparen, deshalb sollst du eine Rechnung ausstellen. Würde ich an deiner Stelle nicht machen, denn du musst dann ein Gewerbe anmelden. Das mit der Scheinselbstständigkeit ist nebensächlich, denn das kann man dir nur vorwerfen, wenn du längerfristig nur für eine Firma arbeitest.

Außerdem 15 Stunden die Woche, sind mind. 60 Stunden im Monat und dafür 200 Euro abzüglich der Kosten für Steuer, Gewerbesteuer, Handelskammerbeitrag und und und? Dafür würde ich am Morgen nicht einmal aufstehen!

Eine Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer) zählt.

Erkundige Dich mal auf dem zuständigen Amt (ARGE). Es gibt die Möglichkeit, als Selbstständiger Harz IV zu beziehen, wenn die Einnahmen nicht ausreichen.

Prinzipiell geht das also. Aber vorher absprechen!

Da Du ALG I beziehst ist die Agentur für Arbeit zuständig und Du kannst einen Nebeenverdienst bis zu 15 Std. wöchentlich ausüben. Der Nebenverdienst wird Dir auf Dein ALG angerechnet abzüglich eines Freibetrages von (165 € ?)bei der Höhe bin ich mir nicht ganz sicher.Mitt Scheinselbständigkeit ha das nicht zu tun.