Selbstständiger Kellner?

8 Antworten

Dies ist eine gewerbliche Tätigkeit und fällt unter Dienstleistungen.

Somit ist ein Gewerbe anzumelden-- und zwar zwingend, wenn mit der Ausübung der Tätigkeit die Absicht einer Gewinnerzielung durch den Verkauf von Waren oder das Anbieten von Dienstleistungen, angestrebt wird.

Dabei ist es unerheblich ob in der Tat ein Gewinn erzielt wird oder nicht.

Un dda dein Kumpel angeblich rechnungen schreibt, käme das bei den Auftraggebern nicht gut an, wenn er kein Gewerbe angemeldet hätte. Denn dem FA würden solche Rechnungen --Schwarzarbeit-- sofort auffallen.

Was ist schein selbstständig?

Wenn du z. B. nur einen einzigen Auftraggeber hast, wenn du weisungsgebunden bist, Vorgaben von Ort und Arbeitsstätte usw.

Lese einmal hier:

https://www.lexware.de/artikel/scheinselbststaendigkeit-was-unternehmer-und-selbststaendige-beachten-sollten/

Ist ein ziemlich heißes Thema - da bist Du schnell im Bereich Scheinselbständigkeit. Das hier im Rahmen des Forums zu klären ist fast nicht möglich.

Google mal nach Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit.

Dann wäre jeder der extern für eine Firma arbeitet, Scheinselbständig. Die Betriebe wechseln ja und somit hat das mit scheinseltstänigkeit nicht zu tun

@Idris164

Ein Kellner arbeitet normalerweise aber nicht wie ein externer Dienstleister.

Aus https://www.lexware.de/artikel/scheinselbststaendigkeit-was-unternehmer-und-selbststaendige-beachten-sollten/

"Um einen Verdacht der Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, sollten Sie sicherstellen, dass Sie folgende Konstellationen vermeiden:

 -  über längere Zeit nur einen Auftraggeber (soweit auch andere Merkmale auf eine Beschäftigung hindeuten)

-   kein eigener Unternehmensauftritt nach außen (weder Werbung, noch Buchführung)

 -  Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber

-   Teilnahme an regelmäßigen internen Briefings und Meetings des Auftragsgebers

-   Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers"

Ich möchte niemanden einstellen sondern ganz alleine dort arbeiten. Danke für deine Antwort

Er hat einen Gewerbeschein, aber kein Gewerbe angemeldet ??? Wie geht denn das ? Hat er es wieder abgemeldet und reitet auf der alten Anmeldung rum ?

Fakt ist, dass Kellner kein selbständiges Gewerbe sein kann. Ein Kellner bestimmt nicht, was er verkauft, zu welchem Preis und hat keine unternehmerischen Tätigkeiten. Das ist Scheinselbständigkeit und bei der ersten Kontrolle durch den Zoll gibt es Anzeigen wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Mag sein, dass dein Kumpel es macht. Ist aber nur eine Frage der Zeit, bis er erwischt wird. Sein Gewerbeschein nutzt ihm da Garnichts.

Dein Bekannter arbeitet schwarz.

Mit einem Gewerbeschein wäre seine Lohnkellnerei zulässig. Wenn Du also auch so arbeiten möchtest, melde ein Gewerbe an. Vorher mach Dich aber mal kundig über Kranklenversicherung usw.

Sie glaubt... kann ich mir nicht vorstellen, da der bekannte zwar Rechnungen ausstellen kann, es aber bei dem Finanzamt bei der Steuererklärung des Betriebes auffällt wenn es das Gewerbe gar nicht gibt

Er muss ein Gewerbe angemeldet haben. Und du musst auch eins anmelden.. allerdings solltest du Ahnung davon haben und dich auch informieren wie das steuerlich abläuft. Machst du das als Haupt oder nebenberuf? Auch da gibt es einige Sachen zu beachten