Gewerbeschein Bruder hat schon einen?

4 Antworten

Der sogenannte Gewerbeschein ist die Eingangsbestätigung für eine Gewerbeanzeige eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO). So eine Gewerbeanzeige muss aber für eine feste Verkaufsstelle sein, also Laden oder Wohnung. Für den Weihnachtsmarkt braucht man eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO).

Und die braucht der Gewerbetreibende, der den Stand auf dem Markt betreibt. Was dein Bruder woanders macht, interessiert niemanden. Er ist nicht der Standbetreiber und er hat keine Reisegewerbekarte für Holzartikel.

Du brauchst ein Reisegewerbe und musst das alles natürlich auch versteuern!

wenn du das auf den Namen deines Bruders machst, muss der für deinen Umsatz steuern zahlen

nur für die eine Veranstaltung, frage den Ausrichter ob du einen Gewerbeschein brauchst

in der Regel nicht.

du hast mit deinem Bruder nix zu schaffen; der zählt nicht

Kommt generell darauf an, was als Tätigkeit im Gewerbeschein eingetragen ist.

Aber wenn DU selbständig (!) verkaufen möchtest, brauchst Du natürlich auch Deinen eigenen Gewerbeschein.