Stromzählerstand bei Neueinzug auf 0 stellen?

16 Antworten

Üblicherweise meldet ein Ver- oder Vormieter den Zählerstand an den entsprechenden Versorger.

Der Vormieter - um eine Endabrechnung zu erhalten und der Vermieter meldet den neuen Mieter als neuen Kunden an.

Also frage einmal beim Versorger nach, mit welchem Zählerstand die Abrechnung des Vormieters abgeschlossen wurde.

Der Versorger wird sicherlich keine Daten rausgeben. Dazu kommt, dass der Fragesteller gar nicht wissen kann, wer der Versorger des Vormieters/Vermieters war. Dazu weiß man nicht, ob der Vor-/Vermieter sich mit einem tats. abgelesenen Zählerstand abgemeldet hat.

 

Der Vermieter kann nur seinen Leerstandsvertrag kündigen. Wenn er dann angibt wer Mieter ist, wird dieser vom Grundversorger einen Vertrag erhalten. Der Vermieter MUSS seinen Mieter aber nicht anmelden.

 

Der wird nich auf 0 gesetzt. Normalerweise hätte sich dein Vermieter den letzten Zählerstand des Vormieters notieren müssen und dir geben sollen.

Der Zähler wird nicht wieder auf 0 gestellt. Alle paar Jahre bekommt man einen neuen Zähler wegen der Eichung. Der Stand ist also vom Vormieter plus Deinem Verbrauch.

"Alle paar Jahre bekommt man einen neuen Zähler wegen der Eichung" stimmt so nicht.

Es sind auch noch Zähler mit 220/380V in Betrieb. Das Eichsiegel gilt so lange, bis es bei Stichproben auffallend viele Abweichungen bei einer Gerätetype bzw. einem Eichdatum gibt. Erst dann wird prophylaktisch getauscht.

Wasserzähler: ja, ca. alle 7 Jahre

Stromzähler können sehr alt werden im Verteilerschrank.

Der Zählerstand wird nicht verstellt wenn ein neuer Mieter einzieht!

Der Vormieter müsste bei seinem Auszug den Entstand gemeldet haben. Daher sollten die Daten bekannt sein ab wann du jetzt für den Stromverbraucht verantwortlich bist.

Wenn du dir einen Gebrauchtwagen kaufst, wird der Kilometerstand ja auch nicht wieder auf Null gestellt.

Beim Rollator auch nicht ;) Ähm, Meterstand meine ich ;)

Du gibst den aktuellen Zählerstand bei Einzug an. Der Versorger prüft, ob dieser mit dem Zählerstand bei der Abmeldung übereinstimmt.

Bezahlt wird die Differenz aus dem Anmede-Zählerstand und dem Zählerstand der nächsten Abrechnung.

Wäre auch hart, wenn Du 45.568 kWh bezahlen solltest. Das macht bei             27 ct/kWh satte 12303,36 €.