Stromzählerstand an regionalen Anbieter mitteilen obwohl ich bei einem anderen Anbieter bin?

7 Antworten

Hallo maschine,

bei mir ist es so, dass ich Gas und Strom auch über einen externen Anbieter beziehe und dort hin meine Zählerstände melde.

Soweit, so gut (soweitsogut?), aber der Lieferant des Stroms speist "seinen" Strom ja in das deutsche Stromnetz ein und der regionale Anbieter "verteilt" das dann an mich und auch an dich und an tausende andere Haushalte.

Dafür bekommt er ja auch Geld, denn er stellt ja die Stromleitungen bis in dein Haus zur Verfügung und ist bei Störungen auch dafür zuständig.

Und damit er weiß, wieviel Strom du erhalten hast, musst du auch an den regionalen (örtlichen) Anbieter den Zählerstand mitteilen.

Du bekommst aber dann nur von deinem "externen" Lieferant eine Rechnung.

Ist also rechtens und gang und gäbe!

Liebe Grüße

ichausstuggi

Das ist normal. Der frühere Anbieter arbeitet im Auftrag des neuen Anbieters weiter, indem er den Zählerstand abliest (bzw. ablesen läßt). Der Zähler selbst wurde ja auch vom vorigen Anbieter installiert und nicht ausgetauscht, sondern nur zum Zeitpunkt des Anbieterwechsels abgerechnet.

Nein, der Stromlieferant hat den Zähler weder installiert noch ist er dafür verantwortlich. Der NETZBETREIBER ist der zuständige Ansprechpartner für die Zähler. Und er oder der entsprechende Messdienstleister erfassen die Zählerstände und melden dies an die entsprechenden Stromlieferanten.

@EinGast99

Danke für die Richtigstellung. Ich bin immer noch den früheren Zeiten vor der Liberalisierung des Strommarktes verhaftet, als Netzbetreiber und Stromerzeuger/Lieferant identisch waren. Du hast natürlich völlig recht.

Du musst deinem regionalen Anbieter deshalb den Zählerstand mitteilen, da dieser auch dein Netzbetreiber ist. Ihm gehört nach wie vor der Zähler und das Stromnetz. Der Netzbetreiber rechnet dann die Netzgebühren mit deinem Stromversorger ab. Das ist vollkommen normal. Also mitteilen!

Nicht ganz korrekt. Dank gesetzlicher Vorschriften, darf ein Stromlieferant nicht auch Netzbetreiber sein. Dies sind ZWEI rechtlich getrennte Firmen.

@EinGast99

Osterei86 hat nicht behauptet, dass es eine Firma ist. Du hast zwar mit deiner Aussage recht, jedoch passt dein Argument nicht ganz.

Es dient jedoch nicht nur zur Abrechnung der Netzentgelter, sondern der VNB kann bei einem prozentuallem Mehrverbrauch (wenn der Verbrauch viel zu hoch ist) vorsichtshalber einen Techniker zur Prüfung der Messeinrichtung vorbei schicken.

Du hast immerhin noch einge Tage den Strom des regionalen Anbieters bezogen, bekommst deshalb sicher auch noch eine Rechnung.und dafür benötigt der regionale Anbieter natürlich den Kontostand bei Wechsel zum andren Anbieter.

Wer genau hat abgefragt?

Normalerweise erfasst der Messdienstleister die Zählerstände und verteilt diese an den entsprechenden Stromlieferanten. Viele NETZbetreiber sind gleichzeitig Messdienstleister. Ggf. heißt der Netzbetreiber ähnlich wie der regioanle Stromlieferant.