Stromnutzung 0%, Rechnung 40€?
Vielleicht kennt das ja jemand von Euch.
Wir haben ein absolut sanierungsbedürftiges Haus geerbt, wo seit über einem Jahr aus Sicherheitsgründen, Strom und Wasser abgedreht bzw. auslegt ist.
Der Mindestbetrag für Strom um das ganz nicht endgültig abgestellt zu bekommen waren 7 € monatlich.
Das keine Nutzung erfolgt ist, sieht man auch auf der Rechnung unerklärlich ist uns das bei der Vorauszahlung von 7 € x 12 Monate, also 84 Euro.
Wir fast 50 € nachzahlen sollen.
Erklären kann ich mir das eigentlich nur mit einem Softwarefehler. Wer verbraucht schon keinen Strom….
Anrufen werden wir nicht, sondern sowas wie meist vor Ort klären, dazu muss aber Zeit sein.
Ich bitte euch um eventuelle Argumente, die man vorbringen kann.
7 Antworten
Hast Du daran gedacht,daß auch ein jährlicher Grundpreis für den Anschluß zu zahlen ist?Dieser kann mit je nach Anbieter Brutto zwischen 90-130€ sein.Auf Deiner Rechnung ist das aber alles ganz genau aufgeführt.Guck nochmal in Ruhe nach bestimmt hast Du irgend etwas übersehen.
Sorry, aber wie sich Eure Stromrechnung nun konkret aus gezahlten Abschlägen, Abrechnungsbetrag und resultierender Nachzahlung ergibt, wird mir aus Deiner Darstellung nicht klar. Alleine eine bessere Kommasetzung, komplette Sätze und sinnvolle Absätze könnten helfen.
Was heißt "Mindestbetrag für Strom" - ist das der fixe Grundbetrag? Oder ein Mindestbetrag für die variablen (d.h. verbrauchsabhängigen) Kosten?
Wie auch immer: Bei einer Abrechnung gibt es nicht viel zu argumentieren, die Kosten ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Wenn ein Fehler in der Abrechnung vorliegt: Anrufen, den erwarteten Abrechnungsbetrag nennen (mit Hinweis auf das Preis- und Leistungsverzeichnis), und Korrektur verlangen.
Lediglich für zukünftige Vorauszahlungen besteht Verhandlungsspielraum. Wenn die vom Energielieferanten zu hoch angesetzt sind, ruft man normalerweise kurz an und verlangt die Reduzierung auf einen realistischen Betrag.
Eure Forderung: Auf den Minimal entstehenden Betrag, d.h. bei Null Verbrauch, laut Peis- und Leistungsverzeichnis reduzieren.
Euer Argument: An dem Anschluss wird voraussichtlich auch im nächsten Abrechnungszeitraum kein Strom verbraucht.
Vorneweg anrufen nein, wir klären so etwas vor ORT, nur muss dafür Zeit sein. Nicht jeder hat um 16 Uhr Feierabend. Was ja oben steht.
Auch das es bei meiner Frage nicht um Klärung geht, sondern um Argumente von Menschen, die das kennen. Leerstehende, schlafende, Häuser über mehrere Jahre.
Danke Trotz auch für den Hinweis Kommasetzung. Ein Thema das mir genauso wichtig ist, wie dir.
Auf der Rechnung muss doch ersichtlich sein, wofür die Nachzahlung ist. Du hast die Rechnung vorliegen, ich nicht.
In der Rechnung stehen alle abrechnungsrelevante Daten. Neben dem abgerechneten Verbrauch und der berücksichtigen Zählerständen muss auch Grundpreis und Verbrauchspreis erfasst sein.
Zusätzliche Kosten durch Mahnung, Auskunftsersuchen, Ablesung, was auch immer sind auch in Rechnungen enthalten.
hast du denn einen zählerstand von anfang bis ende?
also kannst du das ja belegen, und in deiner strom rechnung muss ja stehen wieviel du verbraucht haben sollst das die kosten rechtfertigt..
von fiktiven10 bis fiktiven 10 das Haus steht seit drei Jahren "still." Die paar Minuten die wir den Strom pro Monat anhaben, tauchen ja nicht mal auf.
Dann zahlst Du nur den Grundpreis. Der ist unabhängig vom Verbrauch zu zahlen.
von fiktiven10 bis fiktiven 10 das Haus steht seit drei Jahren "still." Die paar Minuten die wir den Strom pro Monat anhaben, tauchen ja nicht mal auf.