Stromnachzahlung komplett selbst tragen?

7 Antworten

Stromkosten werden eigentlich nur als Darlehn gewährt, wenn diese nachbezahlt werden muss. Wenn du ein Darlehn vom Jobcenter annimmst, tilgst du es jeden Monat mit 10 % von deinem Regelbedarf.

Es hört sich sehr wenig an mit den 11 Euro, ich würde da nochmals nachhacken

Bei Hartz4 werden die Heizkosten und auch die Wassererwärmungskosten übernommen, auch dann wenn sie über Strom laufen.

11 Euro vom Jobcenter dafür scheint mir eindeutig zu wenig. Ich rate zum Widerspruch und teile denen mit, dass über Strom heizt und Warmwasser bekommst. 

Herd ist aber dein persönliches Problem.

Ja, das wissen die schon. Klar, das mit dem Herd sollte nur eine aufzeigen, das in der Wohnung alles über Strom läuft.

@Dita80

Dann rate ich dennoch Widerspruch gegen den Bescheid, ggf. einen Anwalt für Sozialrecht nehmen (vorher Kosten klären, in der Regel übernimmt das aber das Jobcenter). Der Anwalt sollte dann auch genau ausrechnen, was dir noch zusteht. Definitiv sind 11 Euro zu wenig. Ich würde sogar wetten, dass dir eine Nachzahlung zusteht.

@Jewi14

Einen Widerspruch kann man nur innerhalb von einem Monat nach Erhalt einlegen,ich nehme an das diese Frist verstrichen ist,dann kann sie nur noch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X einlegen !

@isomatte

Ja, ich meine auch den Überprüfungsantrag. Stimmt, ich hätte es deutlicher zum Ausdruck bringen sollen.

geh zum jobcenter und lege die Rechnung vor, da geht noch was ;-)

 

Zu deiner KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) gehören wie der Name schon sagt auch deine Heizkosten,auch wenn du deine Wohnung mit Strom heizen musst !

Dem Jobcenter ist doch bekannt das du mit Strom heizt,also reiche deine Endabrechnung ein und bitte formlos in ein paar Zeilen um Kostenübernahme.

Diese ca. 11 € sind auch eindeutig zu wenig als Abschlag für deine Heizkosten,da bekommst du ja gerade mal so in etwa die Pauschale für dezentrale Wassererwärmung ( Boiler / Durchlauferhitzer ),die dir zusätzlich zustehen würde,es fehlt also der komplette monatliche Abschlag für deine Heizung.

Reich erst mal deine Endabrechnung ein und bitte um Kostenübernahme und dann legst du separat noch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X ein,dazu findest du im Internet Musterschreiben,dann bekommst du normalerweise nach Prüfung der Sachlage eine Nachzahlung,wenn du die ganze Zeit keinen Abschlag bekommen hast.

Reiche die Abrechnung beim JC ein. Stell einen Formlosen Antrag auf Übernahme/Auszahlung des Heizanteils.