Stromausfall, erkennt die Versicherung das als versicherter Schaden?

11 Antworten

Ohne die Ursache zu kennen ist keine Antwort möglich.

Bedeutet - wenn du den Schaden verursacht hast, darfst du die Kosten zahlen.  Alternativ deine Privathaftpflichtversicherung.

Ist der Schaden durch fehlerhafte Stromkabeln entstanden, bzw. durch fehlen eines FI-Schalters muss der Vermieter den Schaden beheben.

Solltest du aber der Hausbesitzer sein, darfst du den Schaden selbst bezahlen.

Sofern es sich um ein Mietshaus handelt, einfach eine Meldung an den Vermieter absetzen.

Falls es das eigene Haus ist, Reparatur beauftragen - ich würde dabei v. a. beim Elektriker anfragen.

Die Kosten trägt der Hauseigentümer. Falls der einen sogenannten Hausschutzbrief hat, kann er es darüber abrechnen.

https://www.oesa.de/content/privat/versicherungen/bauen-und-wohnen/serviceschutzbrief/

Apolon  16.11.2017, 09:17

Zuerst müsste man mal wissen, was für ein Schaden vorliegt, bevor man einfach die Antwort raushaut, dass der Vermieter die Kosten zu zahlen hat.

Möglich wäre ja auch, dass der Mieter den Schaden verursacht hat!

Und der Link bezüglich des Schutzbriefes - diesen kann auch jeder Mieter über seine Hausratversicherung abschließen.

hyfi01  17.11.2017, 15:01

Schäden an der Mietsache hat der Vermieter zu beheben. Regressierungen sind ja immer denkbar.

versichert ist

Brand, Blitzschlag, Explosion

Leitungswasserschaden

Sturm, Hagel

und Einbruch-Diebstahl

Stromausfall wäre nur in Folge eines versicherten Ereignisses abgedeckt.

Da hat deine Versicherung nichts mit zu tun.

Aber zur Sicherheit einfach mal im Versicherungsschein unter "Versicherte Gefahren" nachlesen. 

Die Frage ist: Ist der Stromausfall durch ein versichertes Ereignis eingetreten? Beispiele: Feuer (Kabelbrand), Wasserrohrbruch (und dadurch Kurzschluss), Blitzschlag (Überspannung) ...

Falls Du Elementarschäden mitversichert hast: Erdbeben (und dadurch gerissene Kabel), Überschwemmung (Kurzschluss) ...

Ansonsten übernehmen Versicherungen Defekte normalerweise nicht. 

ausschutzbrief könnte vielleicht noch helfen, da bin ich mir aber nicht sicher und das ist auch eher selten ...