Haftung bei Diebstahl eines abgemeldeten Oldtimers?

6 Antworten

Du kannst für ein solches eingelagertes Fahrzeug auch eine Teilkaskoversicherung weiter führen.

Dann ist es gegen Feuer und auch Diebstahl weiter versichert. Könnte aber auch etwas teurer sein.

Der Vermieter der Halle wird lediglich die Halle selbst versichert haben. Seine Betriebshaftpflicht würde nur eintreten, wenn ihn ein "Verschulden" trifft.

Wie soll er auch die abgestellten Fahrzeuge versichern? Er weiß doch gar nicht wie hoch der Wert der einzelnen Fahrzeuge ist. Das ist ein reiner Dienstleister.

Weshalb sollte dies der Eigentümer der Halle übernehmen?

Ich gehe mal davon aus, dass du für das Einstellen des Fahrzeugs einen Beitrag zahlst - also mit ihm auch einen Vertrag abschließt. Maßgebend ist immer was dort vermerkt ist.

Ob eine Ruheversicherung deiner letzten Kfz-Versicherung hier greifen könnte, kannst du auch nur aus diesem Vertrag erkennen. Im Zweifel einfach bei dem Versicherer anrufen.

Hallo!

  • Ich würde mich da auf kein Risiko einlassen und meinen Oldtimer selber versichern.
  • Sollte für das Abhanden kommen des Oldtimers der Vermieter (mit)schuldig sein, so kannst du immer noch im Regress dir die Summe holen.

Es ist besser, man/frau bestimmt selber die Regeln, als sie werden für einen bestimmt!

LG Bernd

Wenn er bisher Teilkasko versichert war greift gegebenenfalls die beitragsfreie Ruheversicherung. Bei einem Oldtimer Tarif sollte man aber sicherheitshalber in die Bedingungen schauen, ob die Ruheversicherung dort tatsächlich inkludiert ist. Dort steht auch für welchen Zeitraum diese möglich ist.

Ansonsten kannst du im Vertrag mit dem Besitzer der Halle ja festhalten, dass er für Abhandenkommen des Fahrzeugs haftet, wobei ich bezweifle, dass der so etwas unterschreiben wird. Per Gesetz würde er nur haften, wenn er das Abhandenkommen schuldhaft (mit)verursacht hat. Also wenn er die Halle nicht abschließt oder so.

Ja das nehme ich eben auch an. Und genau um die Ruheversicherung ging es. War mir da nicht sicher ob diese nur bei Saison gilt oder auch bei Abmeldung

@City12ger

Die greift auch bei vorübergehender Abmeldung. Wie erwähnt ist der Zeitraum der Ruheversicherung begrenzt und sie kann auch gegebenenfalls ausgeschlossen sein. Kontaktiere hierzu deine Versicherung.

Das muss vertraglich vereinbart werden, so einfach ist das.