Strafzettel wegen falsch parken vor dem Supermarkt , reicht Kontoauszug als Beweis?

12 Antworten

Nein, der Kontoauszug reicht nicht. Und vermutlich geht es auch um etwas ganz anderes.

z.b. Parken auf nem Behindertenparkplatz.

@ZaoDaDong

Das verfolgt die Stadt aber auch nicht auf Privatgrund.

@ErsterSchnee

weißt du, was "wie üblich geparkt" heißt? Ich jedenfalls nicht.

die stadt köln kontrolliert keine parkplätze von supermärkten. diese sind privateigentum der centers. oft gehen politessen über parkplätze und kontrollieren den ruhenden verkehr. da achten sie auf profiltiefe. steinschläge, tüv und sonstiges am auto. wirst sehen was sie wollen.

Ich nehme an, du hast mit Karte bezahlt und deinen Kassenbon verlegt...

Auf dem Kontoauszug steht keine Uhrzeit - besser wäre schon der Kassenbon.

Warte ab- weshalb du den Strafzettel überhaupt bekommen hast.

Lg

Was willst du damit beweisen? Dass du nicht falsch geparkt hast?
Du weißt ja nichtmal, weshalb du das Ticket bekommen hast.

Wenn Du ordnungsgemäß geparkt hast, handelt es sich um etwas anderes. Schau mal, ob evtl. der TÜV fällig gewesen wäre.

lg Lilo