Strafzettel wegen zum großen Abstand zum Bordstein (Parken nicht am rechten Fahrbahnrand)

7 Antworten

so dass ich sicher kein vorbei fahrendes Auto behindert habe

Wird dir denn eine Behinderung vorgeworfen?

Könnte die Konsequenz auch sein, dass aus der Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld entstehen kann?

Ja, kann es.

nein, wird mir nicht. Mir wird parken nicht am rechten Fahrbahnrand vorgeworfen. Aber da muss es doch sicher eine rechtliche Regelung geben, ab wann es nicht mehr Fahrbahnrand ist, oder? In den zitierten Paragraphen steht dazu nix.

sicher mit den 30 cm? Ich kann mich nicht daran erinnern, ob ich das mal gelernt habe... normalerweise komme ich mit den 30 cm auch gut hin! :) Kommt es beim Einspruch gleich zu einer richterlichen Klärung? Kann ich mir bei 15 euro nicht vorstellen! Aber wie gesagt, wenn sich daraus ein riesen Stress entwickeln kann, würde ich die 15 euro akzeptieren. Nur würde ich grundsätzlich schon gerne den Sachverhalt schildern.

Die Frage ist natürlich, ob man sich wegen 15 € Stress machen soll.

Wenn Du Einspruch erhebst, wird die Sache richterlich geklärt und dann kommen noch im Falle einer Niederlage Prozesskosten dazu.

Abgesehen vom Zeitaufwand.


Das würde mir mein Anwalt sagen.

oder wegen geringfügigkeit eingestellt

@herrderkreise

Nein, das wird nicht eingestellt.

Es ist ja kein Staatsanwalt der klagt.

@Scanner

doch von der stadt

Ich würde die Strafe berappen. Wenn Du Widerspruch einlegst, kommen evtl. noch höhere Kosten auf Dich zu.

Der maximal erlaubte Abstand ist 30 cm. Das haben wir alle in der Fahrschule gelernt. Die Knolle ist gerechtfertigt!

kannst du mir bitte auch die Quelle dieser Vorschrift nennen?

@angy2001

Wie ich gerade sagte: Ich kenne eigentlich nur Menschen, die das aus der Fahrschule wissen. Es wird also sicherlich in der STVO zu finden sein.