Strafzettel für einen Roller berechtigt?

13 Antworten

Einzahlen und gut

Jammern nutzt nur wenn man nichts falsch gemacht hat. Und du bist anscheinend eindeutig im Halte- und Parkverbot gestanden.

Und im Gegensatz zu anderen Situationen kommt es bei dem vergehen nicht auf die Größe an...

LG Fenriswolf

Ordnungswidrigkeiten werden weder nach Zeit des Vergehens noch nach Größe des Werkzeugs bepreist. Außerdem geht es bei Zeichen 250 nicht um ein Parkvergehen, sondern darum, dass du eine Straße befahren hast, die du nicht hättest befahren dürfen.

Widerspruch ist absolut zwecklos.

Das Vergehen ist das unberechtigte Abstellen eines Fahrzeuges. Da steht nicht "PKW" oder "LKW" oder "Porsche Cayenne, 3.0 Tdi" sondern "Fahrzeug"! Und da fällt dein 50 c(c)m - Roller auch drunter. Ägerlich, aber ist so.

Wenn du geblitzt wirst, zahlst du auch das gleiche wie für das Auto, weil die Straftat bestraft wird, nicht die Art und Weise. Wenn du jemand mit einer Gurke erschlägst, kannst du auch nicht nach Strafminderung schreien, weil jemand mit einer Axt die gleiche Strafe bekommt. Das hat nichts mit "Bananenrepublik" oder "Geldgier" zu tun, sondern das ist das Gesetz.

Das Zeichen ist zeitunabhängig und auch fahrzeugunabhängig.

Ist also gerechtfertigt.

Micha30 
Fragesteller
 24.08.2018, 12:16

Wenn ein kleiner Roller da parkt, und wen ein großer Porsche Cayenne, die Gleiche Strafe bekommen, da ist man in der Bananen Republik angekommen, also ich versteh es nicht

XObelixxxx  24.08.2018, 12:18
@Micha30

Muss auch niemand verstehen. Außerdem ist Recht nicht gleich Gerechtigkeit.

wurzlsepp668  24.08.2018, 12:19
@Micha30

der Parkverstoß liegt nicht am Fahrzeug, sondern am FAHRER!

und deiner Argumentantion nach müßte:
eine Person mit 50kg im Bus / Zug weniger zahlen als jemand mit 80 oder mehr kg ....

Micha30 
Fragesteller
 24.08.2018, 12:19
@XObelixxxx

Würde ich mit den Fahrrad eine Strafe bekommen? Natürlich nicht! Aber das Fahrrad ist größer als mein Roller, mit dem 50cm Roller vermutlich auch nicht,

Goodnight  24.08.2018, 12:23
@Micha30

Nein du bist an der Leistungsfähigkeit deiner Denke angekommen..

Hallo Micha30,

die Höhe des Verwarnungsgeldes ist in Deinem Fall Fahrzeugartunabhängig und richtet sich auch nicht nach der Größe des Fahrzeuges.

Die schriftliche Verwarnung richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog in dem folgender Text vorgegeben ist:

Tatbestandsnummer: 14106
Tatvorwurf: Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 250/251/253/255/260 *) gesperrt war.
Verwarnungsgeld: 30,00 €
Punkte: Nein
Fahrverbot Nein
Eintrag als A oder B-Verstoß: Nein

Ein Einspruch gegen die schriftliche Verwarnung hätte nur zur Folge, dass der Einspruch zwar geprüft wird, aber die Prüfung wird ergeben, dass die schriftliche Verwarnung inhaltlich korrekt war und es wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Nur fallen dann zusätzlich zu den 30,00 € Verwarnungsgeld noch 28,50 € an Verwaltungsgebühren an.

Schöne Grüße
TheGrow