Polizeiverfolgung mit Roller?

ChristianMay270 

Um was für einen Roller geht es? Um einen E-Scooter oder um ein Kleinkraftrad (max. 45 km/h)? Hast Du eine Fahrerlaubnis für den schnelleren Roller gehabt?

Paula864 
Beitragsersteller
 

Ne darf 25 fahren und der fuhr 55 hab ein Mofa Schein

5 Antworten

Im Jugendstrafrecht wird das Verfahren bei Ersttätern in der Regel gegen Auflagen eingestellt, wenn derjenige einsichtig und geständig ist. Als Auflagen werden am häufigsten Sozialstunden festgelegt, manchmal auch ein Verkehrserziehungskurs.

Bei Erwachsenen beträgt der Strafrahmen für das Fahren ohen Fahrerlaubnis zwischen 5 und 360 einkommensabhängige Tagessätze oder bis ein Jahr Haft, einen Ersttäter erwartet eine Geldstrafe von ca 1-3 Nettomonatslöhnen.

Von Experte flythesky bestätigt

Es handelt sich um ein Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG. Du kannst daher mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahre rechnen.

Gemäß § 21 OwiG wird, da die Straftat und die Ordnungswidrigkeiten (Erlöschen der Betriebserlaubnis durch Tuning und Missachtung des Haltgebots des Polizisten) in Tateinheit begangen worden, nur das Strafgesetz angewandt. Sofern bei der Flucht allerdings noch weitere Verstöße begangen worden, kommen die ggf. noch dazu.

Die Betriebserlaubnis erlischt und du darst damit keinen Meter weiterfahren.

Unter Umständen kann das Fahrzeug als "Tatmittel" beschlagnahmt werden. Das heißt dein Teil siehst du nie wieder.

Von Experte tinalisatina bestätigt

Fahren ohne Fahrerlaubnis und mutmaßlich Jugendlicher: 40-60 Sozialstunden.

Also kein Mofa, wenn es ein Roller war, somit ohne Fahrerlaubnis, bis zu einem Jahr, und die Flucht verdoppelt meist die Strafe.

Falls es doch bei Sozialstunden bleiben sollte, prüfe einen Job, für den es später im Studium ein Stipendium gibt. Dann hat sich die Flucht zumindest gelohnt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung