Strafzettel am Roller. WTF?

4 Antworten

Das wird natürlich nicht passieren

Und was versprichst du dir davon?

Für Zweiräder gibt es keine Ausnahme bezüglich Parkschein oder Parkscheibe. Daher geht die Verwarnung rechtlich in Ordnung. Du musst dir halt was einfallen lassen, wie du das praktisch bewältigst, z.B. Klebestreifen. Der Ort am Zweirad ist egal, Hauptsache Parkschein/Parkscheibe sind leicht erkennbar.

Auch von Versicherungskennzeichen kann der Halter ermittelt werden. Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, dann muss der Halter Verfahrenskosten in Höhe von 23,50 € zahlen.

keine moralapostel. aber bei dem tip mit dem klebestreifen musste ich trotzdem schmunzeln :D

@DieRinde

Ich sehe keine Moralapostel.

Ein Versicherungskennzeichen ist bei der Versicherung gespeichert. Folglich hat die Versicherung deine Adresse. Bezahlst du nicht wendet sich das Ordnungsamt an die Versicherung und verlangt die Herausgabe der Adresse.

Keine Bange die finden dich. Das Bußgeld an sich ist rechtens. Du hättest immerhin den Parkschein festkleben können. Nun kommt mir jedoch bitte nicht mit dem: "Aber ich hatte kein Klebeband!" Wenn du nicht in der Lage bist den Parkschein zu befestigen darfst du dort auch nicht ohne parken. Da ist Vater Staat eisern.

Bezahlst du nicht musst du auch keine Angst haben. Irgendwann steht der Gerichtsvollzieher vor der Türe und pfändet dir Gegenstände. Nicht nur um das Bußgeld, sondern auch die Gerichtskosten und die Kosten des Gerichtsvollziehers einzutreiben. Aus 10€ werden so problemlos 500€.

PS, ich bin keine Moralapostel. Ich schreibe nur das was der Staat machen wird und darf um deine Frage zu beantworten. Einen schönen Abend wünsche ich dir noch.

MFG dein lieber Klaudrian ;)

Strafe kommt ja sind dann aber nur 15€. Nächstes mal einfach irgendwo beim Roller festklemmen oder wie ich das mache den irgendwo aufm Gehweg stellen dann passiert auch nix

Schade, dass mir keiner helfen möchte. Hat denn niemand sowas ähnliches erlebt? Das muss doch rechtlich irgendwo niedergeschrieben sein :(

Rechtlich ist das alles geregelt und niedergeschrieben worden. Du begreifst es nur nicht - dafür bist du alleine verantwortlich..

Du hast eine Fahrerlaubnis für deinen Roller, d.h. du solltest die StVO kennen und damit wissen, dass auf gekennzeichneten Flächen ein Parkschein zu ziehen ist. Es gibt auch für Roller keine Ausnahmen. In einigen größeren Städten ist es jedoch geduldet auf dem Gehweg zu parken, solange ausreichend Platz bleibt.
Du wirst zurecht zahlen müssen.

Du blockiert einen kostenpflichtigen Parkplatz und willst nicht bezahlen? Worüber regst du dich auf?